Alarmstufe Rot im Landkreis Cham: Geflügelpest breitet sich aus!

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Im Landkreis Cham werden aufgrund von Geflügelpest strenge Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Verbreitung zu verhindern.

Im Landkreis Cham werden aufgrund von Geflügelpest strenge Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Verbreitung zu verhindern.
Im Landkreis Cham werden aufgrund von Geflügelpest strenge Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Verbreitung zu verhindern.

Alarmstufe Rot im Landkreis Cham: Geflügelpest breitet sich aus!

Im Landkreis Cham ist die Geflügelpest erneut im Vormarsch. Wie mittelbayerische.de berichtet, hat das Landratsamt bereits mit einer Allgemeinverfügung vom 31. Oktober 2025 reagiert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, ein weiteres Ausbreiten der Krankheit zu verhindern. Entsprechend wurden erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltung und ein Fütterungsverbot für Wildvögel angeordnet.

Besonders wichtig sind der Zugang zu Ställen und die Hygienevorschriften. So müssen Stallanlagen gegen unbefugten Zutritt gesichert werden. Personen, die diese Ställe betreten, sind verpflichtet, Schutzkleidung zu tragen und diese nach Verlassen des Stalls ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu desinfizieren. Einwegschutzkleidung muss umgehend beseitigt werden. Auch Fahrzeuge und Geräte bedürfen einer umfassenden Reinigung und Desinfektion, um die Sicherheit der Bestände zu gewährleisten.

Biosicherheitsmaßnahmen im Fokus

Gemäß den Richtlinien des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist die Geflügelpest ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko, das vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln übertragen werden kann. Das LGL rät dazu, die Kontaktflächen zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln möglichst zu minimieren. Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion umfassen beispielsweise die gesicherte Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen und die hygienische Lagerung von Futter.

Für Geflügelhalter gelten zudem strikte Vorschriften zur Aufzeichnung von Totentierfunden. Halter mit Beständen von bis zu 100 Tieren sind verpflichtet, wöchentlich die Anzahl der verendeten Tiere zu protokollieren. Bei Beständen über 1000 Tieren muss außerdem die tägliche Gesamtzahl der gelegten Eier festgehalten werden. Alertiert werden müssen auch die Veterinärbehörden, wenn der Verdacht auf Geflügelpest besteht.

Vorsicht und Vorbeugung

Die Gefügelpest-Verordnung schreibt vor, dass Geflügelhalter ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde anmelden müssen, was eine detaillierte Offenlegung von Anzahl, Art und Standort der Tiere umfasst. Sämtliche Zu- und Abgänge von Geflügel sind dokumentationspflichtig, wobei die BMLE betont, dass bei Verlusten sowohl von mindestens drei Tieren in nur 24 Stunden als auch überproportionalen Verlusten von über 2% ein Tierarzt zu Rate gezogen werden muss.

Die Behörden warnen außerdem vor der hohen Ansteckungsgefahr für Geflügelhalter, gerade bei der Jagd auf Wasservögel. Hier ist besondere Sorgfalt gefragt. Zudem wird empfohlen, dass der Zugang für betriebsfremde Personen nur mit angemessener Schutzkleidung erfolgen sollte. In Anbetracht des erhöhten Risikos könnte kurzfristig eine Aufstallungspflicht ausgerufen werden.

In Zeiten, in denen die Geflügelpest verstärkt auftritt, sind alle Halter gefordert, sich strikt an die Maßnahmen zu halten, um die Sicherheit ihrer Bestände sowie der gesamten Geflügelindustrie zu gewährleisten. Wie die Situation sich weiter entwickelt, bleibt abzuwarten; wichtig ist jedoch, dass bei Auffälligkeiten umgehend das Veterinäramt Cham unter der Telefonnummer 09971/78-224 kontaktiert wird.