Kruzifix-Urteil: Bayerische Werte hinterfragt – Was jetzt?

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CSU bedauert Urteil des BayVGH, das Kruzifix an Gymnasien als Eingriff in die Religionsfreiheit sieht. Debatte entfacht.

CSU bedauert Urteil des BayVGH, das Kruzifix an Gymnasien als Eingriff in die Religionsfreiheit sieht. Debatte entfacht.
CSU bedauert Urteil des BayVGH, das Kruzifix an Gymnasien als Eingriff in die Religionsfreiheit sieht. Debatte entfacht.

Kruzifix-Urteil: Bayerische Werte hinterfragt – Was jetzt?

Die Debatte um das Kruzifix an Schulen in Bayern wird aktuell neu entfacht. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hat entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich eines Gymnasiums die Religionsfreiheit von Schülerinnen verletzt. Diese Entscheidung betrifft das Hallertau-Gymnasium in Wolnzach, wo zwei Schülerinnen gegen die Präsenz des Kruzifixes geklagt hatten. Laut BR.de stellte das Gericht fest, dass die dauerhaft sichtbare Präsenz des Kreuzes im zentralen Bereich der Schule als Eingriff in die negative Glaubensfreiheit betrachtet werden muss.

Das Kruzifix, das Anlass für den Rechtsstreit war, misst stattliche 1,5 Meter in der Höhe und 50 Zentimeter in der Breite. Es sollte bei den Klägerinnen in der Schulzeit eine Konfrontation mit einer Glaubenssymbolik darstellen, die sie ablehnten. Zuvor hatten sie vergeblich beim Verwaltungsgericht München versucht, gegen dieses Symbol vorzugehen. Die Entscheidung des BayVGH lässt zudem offen, ob es gesetzliche Regelungen für das Anbringen von Kruzifixen an Gymnasien gibt. Im Gegensatz dazu besagt das bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, dass in Grund-, Mittel- und Förderschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz angebracht werden muss, solange Eltern nicht widersprechen.

Politische Reaktionen auf das Urteil

Die Reaktionen aus der Politik ließen nicht lange auf sich warten. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek reagierte mit Bedauern auf das Urteil und betonte, dass das Kreuz für Werte wie Nächstenliebe und Verantwortung steht. Er erklärte, dass Gerichtsentscheidungen respektiert werden müssen, wies gleichzeitig aber darauf hin, dass dies kein Grundsatzurteil gegen Kruzifixe in Schulen darstelle. Holetschek schloss eine Änderung der Vorschriften in Bayern aus und bekräftigte: „Bayern wird weiterhin mit dem Kreuz seine Werte ausdrücken“. Im Vergleich betont Regierungschef Florian Herrmann, dass es sich um ein Einzelfallurteil handelt und das Urteil einen „harten Schlag“ für das Christentum in Bayern darstellt. Auch die Freien Wähler äußerten Unmut über die Entscheidung und sahen sie als einen Rückschritt für die traditionell christlich geprägte Gesellschaft.

SPD-Bildungsexpertin Simone Strohmayr forderte in Anbetracht des Urteils, dass an Schulen Diskussionen über religiöse Symbole erlaubt sein sollten. Auch Katrin Ebner-Steiner von der AfD machte indirekt die CSU für das Urteil verantwortlich. Diese politischen Reaktionen zeigen, dass die gesellschaftliche Debatte um das Kruzifix sowie um Religionsfreiheit in Bayern keineswegs beendet ist.

Schule und ihre Verpflichtungen

Während sich die Schulleitung des Hallertau-Gymnasiums bisher nicht zu dem Urteil geäußert hat, ist klar, dass das Gericht entschieden hat, die Schule hätte das Kruzifix entfernen müssen. Die Klägerinnen haben indessen ihr Abitur absolviert, und die Thematik der Religionsfreiheit wird im Bildungswesen weiterhin intensiv diskutiert. Das Urteil verweist zudem auf einen Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, der die Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht als verpflichtend erklärte. Die Thematik bleibt für viele Menschen, die in Bayern leben, von zentraler Bedeutung: Wie viel Religionsfreiheit ist relevant, wenn sie in direktem Konflikt mit traditionellen Werten steht?

Die gesellschaftlichen und politischen Diskussionen rund um das Kruzifix am Schulgelände werden sicherlich weiterhin hoch im Kurs stehen, während die verschiedenen Akteure ihre Positionen stark vertreten. Die Forderung nach einer klaren Regelung oder einer Debatte an den Schulen selbst bleibt weiterhin ein relevantes Thema im Freistaat.