Betrunkener Fahrer im Krankenfahrstuhl: Polizei schlägt Alarm!

Ein 60-jähriger Mann aus Altomünster wurde in Dachau mit knapp zwei Promille im Krankenfahrstuhl angehalten. Offenbar kein Führerschein.
Ein 60-jähriger Mann aus Altomünster wurde in Dachau mit knapp zwei Promille im Krankenfahrstuhl angehalten. Offenbar kein Führerschein. (Symbolbild/MW)

Betrunkener Fahrer im Krankenfahrstuhl: Polizei schlägt Alarm!

Dachau, Deutschland - Ein ungewöhnlicher Vorfall hat die Dachauer Polizei am Sonntagnachmittag in Aufregung versetzt. Ein 60-jähriger Mann aus Altomünster wurde betrunken mit seinem elektrikbetriebenen Krankenfahrstuhl erwischt – und das auf der Kreisstraße DAH 2, zwischen Odelzhausen und Hohenzell. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, lag der Blutalkoholgehalt des Fahrers bei fast zwei Promille, was nicht nur für ihn, sondern für alle Verkehrsteilnehmer höchst riskant war.

Der motorisierte Krankenfahrstuhl wird rechtlich als Kraftfahrzeug bewertet. Das bedeutet, dass für den Mann die gleichen Promillegrenzen gelten wie für Pkw-Fahrer. Auch wenn viele denken, dass man mit einem solchen Gefährt, das speziell für gehbehinderte Menschen konzipiert ist, sorglos agieren kann, bleibt die rechtliche Verantwortung bestehen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde bereits gegen ihn eingeleitet.

Promillegrenzen und rechtliche Folgen

In Deutschland sind die gesetzlichen Grenzwerte für die Blutalkoholkonzentration klar geregelt. Laut Kanzlei Kämpf müssen Fahrer von elektrischen Fahrzeugen, also auch von Krankenfahrstühlen, die gleichen Grenzwerte wie Pkw-Fahrer einhalten. So gilt für Fahranfänger eine Null-Promillegrenze. Wer über 0,5 Promille hat, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld und weiteren Konsequenzen rechnen.

Besonders brisant wird es ab 1,1 Promille, denn dann ist man rechtlich als absolut fahruntüchtig einzustufen. Dies bedeutet nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch Punkte in Flensburg und gegebenenfalls einen Entzug der Fahrerlaubnis. Auch im Falle des Altomünsterer Nutzers wird eine solche Maßnahme in Betracht gezogen, da er zudem keinen Führerschein hatte – ihm war dieser bereits zuvor entzogen worden.

Die Tragweite der Trunkenheit im Verkehr

Laut der Stuttgart Strafverteidiger kann Trunkenheit im Verkehr unter Umständen sehr ernsthafte rechtliche Folgen haben. Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug führt, ist nicht nur sich selbst, sondern auch anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber in der Verantwortung. Die Strafen reichen von Geldbußen über Freiheitsstrafen bis hin zu einem Führerscheinentzug.

Im Fall des 60-Jährigen wird nicht nur ein bloßes Bußgeld auf ihn zukommen, sondern die Strafen könnten sich je nach Situation und seiner Vorgeschichte auch erheblich verschärfen – etwa durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), falls seine Alkoholisierung besonders schwer war oder es sich um einen Wiederholungstäter handelt.

Die Bedeutung der Promillegrenzen wird oft unterschätzt, insbesondere bei neuen Verkehrsmitteln wie E-Scootern oder in diesem Fall Krankenfahrstühlen. Dabei ist es entscheidend, auch bei speziellen Fahrzeugen verantwortungsvoll und umsichtig zu handeln. Die Aufregung um den Vorfall in Dachau sollte vielleicht als Warnung dienen, denn Trunkenheit im Verkehr betrifft uns alle.

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OrtDachau, Deutschland
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