Vater vor Gericht: Versuchter Mord an Tochter mit Giftplombe!

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Im Prozess am Landgericht Landshut wird einem Vater versuchter Mord an seiner Tochter vorgeworfen, nachdem er ihr Gift gegeben haben soll.

Im Prozess am Landgericht Landshut wird einem Vater versuchter Mord an seiner Tochter vorgeworfen, nachdem er ihr Gift gegeben haben soll.
Im Prozess am Landgericht Landshut wird einem Vater versuchter Mord an seiner Tochter vorgeworfen, nachdem er ihr Gift gegeben haben soll.

Vater vor Gericht: Versuchter Mord an Tochter mit Giftplombe!

Ein erschütternder Fall beschäftigt derzeit die Gerichte in Bayern: Ein 28-jähriger Vater steht unter dem dringenden Verdacht, seiner eigenen Tochter eine Giftplombe in den Mund geschoben zu haben. Dies geschah angeblich, um Unterhaltszahlungen zu umgehen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Es wird vermutet, dass der Vorfall im vergangenen Dezember stattfand. Der Vorwurf wiegt schwer, allerdings weist der Verteidiger des Angeklagten diese Anschuldigungen zurück.

Im Gerichtssaal gab die Mutter des Kindes pikante Einblicke in den Gesundheitszustand ihrer Tochter. Sie betonte, dass es der Kleinen gut gehe und sie regelmäßig für ihre Leistungen im Kindergarten gelobt werde. Auch die Anklage hat festgehalten, dass das Mädchen keine bleibenden Schäden davongetragen hat. Dennoch bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer harschen Einschätzung: Das Mädchen sei durch puren Zufall nicht ums Leben gekommen, was die Schwere des Vorwurfs zusätzlich unterstreicht.

Ein komplexer Hintergrund

Die Situation wird noch komplizierter durch die Vorgeschichte der Mutter und ihres Lebensgefährten. Die Mutter hat alleiniges Sorgerecht für ihre Tochter, die 2007 geboren wurde. Ihr Lebensgefährte wurde im Oktober 2015 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt und musste sich einem Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen unterziehen. Es ist bekannt, dass er zwischen 2009 und 2013 über das Internet Kontakte zu Mädchen im Alter von 10 bis 13 Jahren knüpfte und sie zu sexuellen Handlungen ermutigte.

Im Januar 2018 nahm das Jugendamt die Tochter in Obhut, und das Amtsgericht entschied, dass dies nicht notwendig gewesen sei, wodurch die Herausgabe an die Mutter angeordnet wurde. Jedoch hob das Oberlandesgericht Karlsruhe das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter auf und ordnete ergänzende Maßnahmen an. Der Bundesgerichtshof intervenierte daraufhin und forderte eine Prüfung der maßgeblichen Faktoren, um das Kindeswohl konkret zu bewerten. Insbesondere hob er hervor, dass die bisherigen Entwicklungen der Tochter während des Zusammenlebens mit der Mutter positiv waren, was von den Gerichten zuvor nicht ausreichend gewürdigt wurde, wie es in den Unterlagen der NWB steht.

Im Kontext dieser dramatischen Ereignisse stellt sich die Frage: Wie kann es zu solch extremen Vorwürfen innerhalb einer Familie kommen? Die anscheinend positive Entwicklung des Mädchens hat die Juristen tangiert, die sich nun mit der komplexen Gefährdungslage auseinandersetzen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz auf diesen tragischen Fall reagieren wird und welche weiteren Details ans Licht kommen werden.