Polizist zu Haftstrafe verurteilt: Versäumnisse beim Messerangriff!

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Amtsgericht Alzenau verurteilt Polizisten wegen Strafvereitelung im Fall einer Messerattacke in Aschaffenburg. Urteil steht aus.

Amtsgericht Alzenau verurteilt Polizisten wegen Strafvereitelung im Fall einer Messerattacke in Aschaffenburg. Urteil steht aus.
Amtsgericht Alzenau verurteilt Polizisten wegen Strafvereitelung im Fall einer Messerattacke in Aschaffenburg. Urteil steht aus.

Polizist zu Haftstrafe verurteilt: Versäumnisse beim Messerangriff!

In einer aufsehenerregenden Gerichtsentscheidung fiel am Amtsgericht Alzenau das Urteil gegen einen 29-jährigen Polizeibeamten. Der Richter, Torsten Kemmerer, verurteilte den Polizisten zu fünf Monaten Haft wegen Strafvereitelung im Amt. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt, und zusätzlich muss der Verurteilte 3.000 Euro an den „weißen Ring“ zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall nimmt seinen Anfang im August 2024, als eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft von ihrem Freund angegriffen wurde. Es wird behauptet, dass der Angeklagte, der in dieser Zeit als polizeilicher Sachbearbeiter tätig war, kein Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter einleitete. Dieses Versäumnis könnte gravierende Folgen gehabt haben. Fünf Monate später tötete der Verdächtige zwei Menschen in Aschaffenburg mit einem Messer – ein Kleinkind und einen Mann. Ein Gutachter stellte fest, dass der Täter wahrscheinlich schizophrren ist und daher bei der Tat schuldunfähig war.

Kritik an Polizeihandeln

In seiner Urteilsbegründung kritisierte Richter Kemmerer die massiven Fehler aller beteiligten Beamten. Besonders verantwortlich machte er den Verurteilten, der keinerlei Ermittlungen durchführte, Zeugen nicht befragte und auch das Opfer nicht in den Vorgang einbezog. Solche Pflichtverletzungen sind nicht nur moralisch bedenklich, sondern erfüllen auch die Rechtsgrundlage der Strafvereitelung, die besagt, dass ein Amtsträger die Bestrafung eines anderen für eine Straftat verhindern muss. Diese Situation verdeutlicht die Messlatte, die an Polizeiarbeit angelegt wird.

Es gab deutliche Hinweise auf eine mangelhafte Kommunikation und Unterstützung innerhalb der Dienstgruppe, was die Arbeit des Beamten erschwerte. Angesichts der anhaltenden Medienberichterstattung und eines laufenden Disziplinarverfahrens stand der Polizist unter starkem Druck, was eine Rolle in seinem Fehlverhalten gespielt haben könnte.

Die Folgen für die Opfer

Die wichtigere Frage bleibt allerdings, ob die tödliche Messerattacke im Januar 2025 durch bessere Polizeiarbeit hätte verhindert werden können. Diese Fragestellung wurde von den Verantwortlichen verneint, obwohl der mutmaßliche Täter nach dem Vorfall unbehelligt in der Flüchtlingsunterkunft lebte und wieder zuschlug. Der Fall hat nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Dimensionen: zwei Leben, die erst durch ausbleibende Ermittlungen ausgelöscht wurden.

Für die Staatsanwaltschaft stehen nach wie vor schwere Vorwürfe im Raum. Sie möchte den Flüchtling, der sich aktuell vor dem Landgericht Aschaffenburg wegen Mordes und anderer Delikte verantworten muss, in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen lassen. Das Urteil in diesem Sicherungsverfahren wird am 30. Oktober 2025 erwartet.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall, dass ein sorgsames und verantwortungsvolles Handeln von Polizeibeamten nicht nur entscheidend ist, um Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten, sondern auch Leben retten kann. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz in den kommenden Monaten mit diesen brisanten Themen umgeht und welche Lehren aus dieser Tragödie gezogen werden können.