Bayerns Abschiebehaft: Nur 9 Gerichte für 73 Amtsgerichte zuständig!
Bayerns Justizminister plant eine Bündelung der Abschiebehaft-Verfahren auf neun Amtsgerichte, darunter Erding, ab 1. September 2025.

Bayerns Abschiebehaft: Nur 9 Gerichte für 73 Amtsgerichte zuständig!
In Bayern stehen mit dem 1. September 2025 tiefgreifende Veränderungen in der Justiz an: Bayerns Justizminister Georg Eisenreich plant eine umfassende Reform der gerichtlichen Zuständigkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam. Dies bedeutet, dass künftig nur noch neun Amtsgerichte für die Bearbeitung dieser Verfahren zuständig sein werden, während aktuell 73 Amtsgerichte dafür verantwortlich sind. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen die neuen Gerichte in Hof, Passau, Kempten, Ingolstadt, Rosenheim, Laufen, Weiden, Cham und Erding die Verfahren bündeln. Ziel dieser Maßnahme ist eine Beschleunigung der Prozesse und eine vereinfachte Abstimmung zwischen den Justizbehörden, Polizei und Ausländerbehörden.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass in den letzten Jahren ein Rückgang der Verfahren zu verzeichnen war. So wurden 2022 in Bayern noch 5.280 Fälle bearbeitet und 2023 waren es 4.539 – ein Trend, der sich fortzusetzen scheint, denn für das Jahr 2024 wurden lediglich 3.821 Verfahren geplant. Die Passauer Neue Presse hebt hervor, dass von den 73 Amtsgerichten viele nur eine geringe Anzahl an Verfahren bearbeiteten. So hatten 42 davon pro Jahr nicht mehr als zehn Verfahren, was eine Spezialisierung erschwerte und somit zusätzlichen Aufwand für die Richter verursachte.
Die Situation in Erding
Das Amtsgericht Erding sticht dabei hervor: Mit 285 bearbeiteten Verfahren im Jahr 2023 und 114 im Jahr 2024 ist es als routiniertes Gericht bekannt. Trotz dieser Erfahrungen wird die Arbeitsbelastung ab September steigen, da alle Fälle aus den benachbarten Amtsgerichtsbezirken Dachau, Ebersberg, Freising, Fürstenfeldbruck, Landshut und Starnberg zusätzlich hinzugefügt werden. Die Sitze des Amtsgerichts sind bereits überlastet, und neben den Abschiebungsverfahren bearbeiten diese Richter auch Fluggastverfahren – im Jahr 2023 wurden hier knapp 11.000 Fälle verzeichnet.
Das Gefängnis in Erding wurde von Februar 2018 bis Sommer 2023 in eine Abschiebehaft-Einrichtung umgewandelt. Aktuell gibt es dort 24 Haftplätze, wobei eine erneute Umwandlung nicht geplant ist, da in Eichstätt und Hof genügend Plätze zur Verfügung stehen. Das Justizministerium sichert zudem zu, bei weiterem personellem Bedarf am Gericht zusätzliche Verstärkungen vorzunehmen.
Rechtslage und Perspektiven
Die rechtlichen Grundlagen der Abschiebungshaft basieren auf dem § 62 des Aufenthaltsgesetzes, das die Inhaftierung von ausreisepflichtigen Migranten regelt. Es wird unterschieden zwischen Vorbereitungshaft und Sicherungshaft, wobei die Dauer der Abschiebungshaft auf bis zu sechs Monate ausgeweitet werden kann. In bestimmten Fällen kann sie bis zu 18 Monate dauern, wie die Anwaltsseite erläutert.
Die Reform der Gerichte wird als notwendig erachtet, um die rechtlichen Prozesse zu straffen und Entscheidungen schneller herbeizuführen. Justizminister Eisenreich betont, dass diese Veränderungen zur Vereinfachung der Verfahren beitragen sollen. In den letzten Jahren war die Komplexität des Themas und die häufig fehlende Routine an vielen Amtsgerichten ein bedeutendes Hindernis für effiziente Verfahren.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Strukturen und die geplante Personalaufstockung auf die Arbeitsabläufe auswirken werden. Eines ist jedoch sicher: Die Entwicklungen in der bayerischen Justiz sind in den kommenden Monaten von großer Bedeutung, nicht nur für die Richter und Beamten, sondern auch für die direkt Betroffenen dieser Verfahren.