Lichtenfels setzt auf Sicherheit: Zwei neue Bezirksschornsteinfeger!

Am 30.06.2025 wurden Jan Lengerer und Markus Lorenz als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in Lichtenfels bestellt.
Am 30.06.2025 wurden Jan Lengerer und Markus Lorenz als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in Lichtenfels bestellt. (Symbolbild/MW)

Lichtenfels setzt auf Sicherheit: Zwei neue Bezirksschornsteinfeger!

Lichtenfels, Deutschland - In Lichtenfels gibt es frischen Wind im Schornsteinfeger-Handwerk! Am 30. Juni 2025 gab die Stadt bekannt, dass Jan Lengerer ab dem 1. Juni 2025 das Amt des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Kehrbezirk Lichtenfels 3 übernehmen wird. Nach sieben Jahren im Dienst von Steffen Walter ist es nun an der Zeit für Lengerer, die hoheitlichen Aufgaben in diesem Bereich zu übernehmen.

Doch nicht nur Lengerer wird in neue Verantwortung eingeführt. Auch Markus Lorenz wurde für den Kehrbezirk Michelau zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt, und zwar ab dem 1. Juli 2025, ebenfalls für weitere sieben Jahre. Beide werden nicht nur die Sicherheit in den heimischen Feuerstätten gewährleisten, sondern auch als Ansprechpartner für alle Belange rund ums Schornsteinfegerhandwerk fungieren.

Wichtige Aufgabenbereiche

Die Verantwortung dieser neuen Schornsteinfeger bedeutet mehr als nur das Kehren von Kaminen. Kristin Grosch, Abteilungsleiterin für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, erinnerte in ihrer Ansprache an die wichtigen Berufspflichten, die im Schornsteinfegerhandwerksgesetz festgelegt sind. Die Kehrbezirksinhaber sind unter anderem für die Feuersicherheit in Gebäuden zuständig. Dies trägt nicht nur zur öffentlichen Sicherheit bei, sondern auch zur Gesundheit der Bewohner und zum Umweltschutz.

Zudem umfassen die hoheitlichen Aufgaben einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder eines Bezirksschornsteinfegers die Durchführung von Feuerstättenschauen, die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden sowie die anlassbezogene Überprüfung und Bauabnahme auch nach Landesrecht. Diese wichtigen Tätigkeiten sind von zentraler Bedeutung und müssen präzise ausgeführt werden, wie das Schornsteinfegerrecht klar vorgibt.

Änderungen im Schornsteinfegerwesen

Das Schornsteinfegerwesen hat sich seit der Reform des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 wesentlich gewandelt. Verbraucher*innen haben seitdem die Freiheit, Schornsteinfeger*innen ihrer Wahl für bestimmte Aufgaben zu beauftragen. Für die hoheitlichen Tätigkeiten jedoch bleibt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die einzige Ansprechperson, was eine einheitliche und hohe Qualität der Arbeit sicherstellt.

Die Free-lancer und privatwirtschaftlich tätigen Schornsteinfeger hingegen können Tätigkeiten, wie Messen oder Reinigen, ausführen, da diese nicht unter die Gebührenordnung fallen. Diese Dynamik hat dem Beruf in den letzten Jahren einen frischen Aufschwung gegeben und bringt neue Möglichkeiten auf den Markt.

Insgesamt freuen sich die Bürger*innen der Region auf eine gute und sichere Zusammenarbeit mit den neuen Schornsteinfegern. Mit einem guten Händchen für ihre Aufgaben und dem notwendigen Fachwissen sorgen Lengerer und Lorenz dafür, dass alles rund ums Feuer sicher bleibt!

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OrtLichtenfels, Deutschland
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