Vortrag zur finanziellen Entlastung: Pflegekosten und Familienpflichten!
Informieren Sie sich über den Vortrag zu Pflegekosten und Haftung am 12.11.2025 in Weiden - Risiken und Entlastungen für Angehörige.

Vortrag zur finanziellen Entlastung: Pflegekosten und Familienpflichten!
Der bevorstehende Vortrag „Pflege- und Heimkosten – Haften Kinder für ihre Eltern?“ am 12. November 2025, wird von Rechtsanwalt Thilo Schmidt in der Volksbank Raiffeisenbank in Weiden gehalten. Wer sich für die brisanten Themen Pflegekosten und die damit einhergehenden gesetzlichen Regelungen interessiert, sollte sich diesen Termin nicht entgehen lassen. Der Vortrag beginnt um 18:30 Uhr und verspricht, interessante Einblicke zu geben, insbesondere für Privatpersonen und Firmen in der Region. Die Veranstaltung wird im Rahmen des GEPVONA-Projekts angeboten, das sich mit Gesundheit, Pflege, Vorsorge und Nachlassregelung auseinandersetzt.
Thilo Schmidt, ein versierter Fachanwalt für Familienrecht, gibt umfassende Informationen zu den Pflichten von Angehörigen, den steigenden Eigenanteilen in der Pflege und den häufig unzureichenden Leistungen der Pflegeversicherung. Zudem wird erläutert, wie Sozialhilfeträger in die Finanzierung von Pflegekosten eingreifen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Kosten übernommen werden.
Pflegeversicherung und Sozialhilfe: Einblick in die finanziellen Aspekte
Eine wesentliche Erkenntnis aus dem Vortrag wird sein, dass die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht alle Kosten abdeckt. Dies belegt auch die Verbraucherzentrale, die darauf hinweist, dass Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegeversicherungsleistungen haben oder deren Leistungen unzureichend sind, einen Antrag auf Sozialhilfe stellen können. Entscheidend ist, dass die Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) streng geregelt sind und nur für solche Personen gewährt werden, deren Pflegegrad vom Medizinischen Dienst festgestellt wurde.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den Schmidt ansprechen wird, sind die Eigenbeteiligungen, die von den pflegebedürftigen Personen zu tragen sind. Das Sozialamt macht dabei nur dann finanzielle Zugeständnisse, wenn das Einkommen und Vermögen der betroffenen Person oder deren Partner nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. In dieser Hinsicht ist eine genaue Kenntnis der Einkommensgrenzen entscheidend. Beispielsweise beträgt der Grundbetrag für die Einkommensgrenze ab Januar 2024 1.126 Euro und ein Familienzuschlag für nicht getrennt lebende Partner liegt bei 394 Euro.
Frühe Planung spart Kosten
Um finanzielle Risiken zu minimieren und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Schmidt eine frühzeitige Planung in Bezug auf Pflegekosten. Eine rechtssichere Gestaltung kann nicht nur die Ansprüche gegenüber Kostenträgern verbessern, sondern auch steuerliche Entlastungen und Schonvermögen für die Betroffenen sichern. Ein Beispiel dafür sind Schenkungen oder Vermögensübertragungen, die bei der Berechnung des anzurechnenden Vermögens berücksichtigt werden müssen.
Interessierte sind eingeladen, sich telefonisch unter 0961/840 oder online bei der Volksbank anzumelden. Der Vortrag stellt eine hervorragende Gelegenheit dar, um Fragen zu klären und die eigenen Möglichkeiten in der Versorgung älterer Angehöriger besser zu verstehen. In Anbetracht der steigenden Pflegekosten in der heutigen Zeit ist solch eine Veranstaltung mehr als wertvoll.
Für weiterführende Informationen können Sie die Webseite der Verbraucherzentrale besuchen, die umfassend über die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und die Inanspruchnahme von Sozialhilfe aufklärt. Weitere Details finden sich auch auf der Webseite von PUA, die wertvolle Hilfen und Ratschläge in dieser Thematik bereitstellt.
Oberpfalz Echo berichtet, Verbraucherzentrale informiert, PUA bietet Unterstützung.