Alarmstufe Rot: Geflügelpest-Ausbruch in Straubing-Bogen bedroht Region!

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Am 10.11.2025 wurde im Landkreis Straubing-Bogen ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt, Schutzmaßnahmen ergriffen.

Am 10.11.2025 wurde im Landkreis Straubing-Bogen ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt, Schutzmaßnahmen ergriffen.
Am 10.11.2025 wurde im Landkreis Straubing-Bogen ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt, Schutzmaßnahmen ergriffen.

Alarmstufe Rot: Geflügelpest-Ausbruch in Straubing-Bogen bedroht Region!

In Geiselhöring, im Landkreis Straubing-Bogen, macht die Geflügelpest, spezifisch der Virus-Typ H5N1, derzeit von sich reden. Wie die Pressemitteilung des Landkreises Straubing-Bogen berichtet, gibt es einen offiziellen Ausbruch der Tierseuche. Sofortige Maßnahmen wurden ergriffen, darunter die Einrichtung einer Schutz- und einer Überwachungszone.

Ein kleiner Teil dieser Überwachungszone erstreckt sich in den Landkreis Dingolfing-Landau und betrifft insbesondere die Ortsteile Martinsbuch und Puchhausen in der Gemeinde Mengkofen. Die geltenden seuchenrechtlichen Bestimmungen basieren auf der Allgemeinverfügung des Landkreises Straubing-Bogen und beinhalten unter anderem Aufstallungspflichten für sämtliches Geflügel.

Wichtige Maßnahmen für Geflügelhalter

Die Geflügelhalter in der Umgebung sind aufgerufen, unbedingt die neuen Vorschriften zu beachten. Dazu zählen neben der bereits genannten Aufstallungspflicht auch strikte Verbringungs- und Transportbeschränkungen. Hygiene- und Dokumentationspflichten gehören ebenfalls dazu, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und Märkte sind aktuell untersagt.

Wer mit Geflügel zu tun hat, sollte wissen, dass die Geflügelpest-Verordnung und die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) klare Vorgaben machen. Jeder Halter muss seinen Betrieb bei der zuständigen Behörde anmelden und sämtliche Änderungen unverzüglich mitteilen. Die Dokumentation von Zu- und Abgängen von Geflügel ist hierbei Pflicht, ebenso wie die regelmäßige Untersuchung auf Influenza-A-Viren der Subtypen H5 und H7, besonders bei Verlusten von Tieren.

Tipps zur Biosicherheit

Das Veterinäramt Dingolfing-Landau appelliert an alle Geflügelhalter, geeignete Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Gerade bei der Zunahme von Infektionen bei Wildvögeln und dem vermehrten Auftreten von Ausbrüchen in Geflügelhaltungen, wie vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet, ist dies von größter Bedeutung.

Doch nicht nur die Halter sind gefordert. Auch gewerbsmäßige Geflügelfänger müssen ihrer Verantwortung nachkommen und strenge Aufzeichnungen über ihre Aktivitäten führen, um im Fall der Fälle nachvollziehbar zu agieren.

Die Situation ist ernst, und es besteht Handlungsbedarf. Die Geflügelhalter werden gebeten, aufmerksam zu bleiben und bei Verdachtsfällen schnell zu handeln. Das Wohl der Tiere und auch die Gesundheit der Bevölkerung hängen davon ab, wie gut die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden. Informationen zu den betroffenen Zonen und die Allgemeinverfügungen können auf den Homepages der Landkreise eingesehen werden.

Besonders in solch angespannten Zeiten ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten an die Vorgaben halten und ihren Beitrag zur Eindämmung der Geflügelpest leisten. Nur gemeinsam kann die Ausbreitung dieser Tierseuche gestoppt werden.