Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verbot des Compact -Magazins

Das Bundesverwaltungsgericht berät über das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins. Die Entscheidung wird am 24. Juni erwartet.
Das Bundesverwaltungsgericht berät über das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins. Die Entscheidung wird am 24. Juni erwartet. (Symbolbild/MW)

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verbot des Compact -Magazins

Roth, Deutschland - Am 11. Juni 2025 stehen bewegte Zeiten für das umstrittene „Compact“-Magazin an. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beratungen über ein mögliches Verbot des rechtsextremen Blattes abgeschlossen und eine Entscheidung wird für den 24. Juni 2025 erwartet. In den zwei Tagen des Verfahrens wurde hitzig diskutiert, ob die Inhalte von „Compact“ eine Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung darstellen. Jürgen und Stephanie Elsässer, die Betreiber des Magazins, argumentierten in ihrer Verteidigung, dass sie sich in ihrer publizistischen Arbeit „überhöht“ haben und vor allem PR betreiben, um Leser und Spender zu gewinnen t-online.de berichtet.

Eine zentrale Figur in diesem Zusammenhang ist Martin Sellner, der Kopf der Identitären Bewegung. Diese Gruppierung, die sich seit 2012 in Deutschland formiert hat, propagiert ein ethnopluralistisches Weltbild, das die Trennung von Völkern und die Schaffung einer „absoluten Homogenität“ innerhalb der Gesellschaft fordert. Sellner selbst hat den Begriff „Remigration“ geprägt, der als Teil seines Aktivismus sowie seiner Kritik an Migrationsströmen an Bedeutung gewinnt. So äußerte er, dass Weltfrieden nur durch ethnische Homogenität erreichbar sei, was vom Bundesinnenministerium als Indiz für die verfassungsfeindliche Gesinnung von „Compact“ gewertet wird compact-online.de berichtet.

Verstrickungen zwischen „Compact“ und der Identitären Bewegung

Die Argumente im Verfahren beschäftigen sich nicht nur mit den veröffentlichten Inhalten von „Compact“, sondern auch mit den Verbindungen zu Sellner und der Identitären Bewegung. Jürgen Elsässer schloss sich in seiner Verteidigung zwar von Sellners Theorien aus, schätzte ihn jedoch als Charakter t-online.de. Dieser lässt sich nicht nur durch seine Artikel in „Compact“ in die Diskussion einbeziehen, sondern auch durch seine öffentliche Auftritte und seine zentralen Rolle in einem umstrittenen Treffen rechter Kreise in Potsdam, wo der Begriff „Remigration“ immer wieder erschollen ist.

Im Prozess wurde beispielsweise thematisiert, dass ein Mitarbeiter von „Compact“ positiv über eine „Remigrations“-Kundgebung der Identitären Bewegung berichtete. Diese Entgleisungen werden ausgespart von der Herausgeberseite jedoch als Teil des breiteren Diskurses interpretiert, zur Gewinnung eines jüngeren Publikums, was Elsässer eingestand. Der YouTube-Kanal von „Compact“ mit monatlich 30 Millionen Besuchen steht dabei als Beweis für die Anziehungskraft der Inhalte, auch wenn die rechtlichen Implikationen in der Luft hängen compact-online.de.

Historischer Kontext der Identitären Bewegung

Die Identitäre Bewegung hat eine lange Geschichte, die ihren Ursprung in Frankreich hat, wo 2003 die rechtsextreme Gruppe Bloc identitaire gegründet wurde. In Deutschland wurde sie offiziell ab 2012 aktiv und stellt seither eine neue Form des Rechtsextremismus dar, die sich von traditionellen Ansichten abgrenzt. Ihre Mitglieder sehen sich als Verteidiger der „abendländischen Kultur“, die sie als vom Islam bedroht ansehen. Aktionen wie die Besetzung eines Moscheedachs in Poitiers 2012 verdeutlichen das Aktionsspektrum dieser Bewegung, die mit symbolischen Aktionen arbeitet bpb.de berichtet.

Durch diese Entwicklungen und die Bekanntheit von Martin Sellner kann die Identitäre Bewegung ein zunehmend breiteres Publikum ansprechen, und die Debatte um das „Compact“-Magazin wird somit tief im gesellschaftlichen Diskurs verankert. Es bleibt spannend, welche Implikationen die bevorstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben wird und wie sie sich auf solche Gruppierungen auswirken könnte.

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OrtRoth, Deutschland
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