Häftlingsflucht aus Ulm: Zweiter Ausreißer nach Werktagsjagd gefasst!
Zwei Häftlinge entkamen aus der JVA Ulm und wurden nach intensiven Ermittlungen in Neu-Ulm gefasst. Leser erfahren Details zur Flucht.

Häftlingsflucht aus Ulm: Zweiter Ausreißer nach Werktagsjagd gefasst!
Am 6. Juni 2025, kurz vor Mitternacht, sorgten zwei Häftlinge der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ulm für Aufregung, indem sie aus dem offenen Vollzug flüchteten. Es handelte sich um zwei Männer im Alter von 24 und 34 Jahren, die durch das Überwinden der baulichen Gegebenheiten und in Kaufnahme erheblicher Gesundheitsrisiken auf das Dach eines Werkstattgebäudes gelangten. Die Flucht ereignete sich in der Thalfinger Straße, einer Allee voller Geschichte, die jedoch an diesem Abend zum Schauplatz einer dramatischen Flucht werden sollte, wie Augsburger Allgemeine berichtet.
Die Polizei bestätigte die Flucht am Freitag und erklärte, dass der 24-Jährige bereits am folgenden Tag im Alb-Donau-Kreis festgenommen wurde. Allein der 34-Jährige verblieb zunächst auf der Flucht und konnte erst am Montag, den 7. Juli, gegen 11 Uhr, in Neu-Ulm gefasst werden. Mit seiner Festnahme wurde das Abenteuer der beiden Häftlinge beendet. Er wurde daraufhin in die JVA Ulm zurückgebracht, wo er nun wieder die Gefangenschaft im geschlossenen Vollzug erwartet. Diese Stränge des Geschehens werfen einige Fragen auf, vor allem zur Sicherheit im offenen Vollzug, die in der Regel eine lockere Handhabung zulässt, doch nun erfreulichermaßen keine Gefahr für die Bevölkerung darstellt.
Flucht mit Risiken
Die beiden Männer verbüßten Strafen wegen unterschiedlichster Vermögensdelikte, einschließlich Beleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die JVA-Leiterin, Jennifer Rietschler, bemerkte, dass die Flucht „unter Inkaufnahme erheblicher Gesundheitsrisiken“ geschah. Im offenen Vollzug der JVA Ulm können Häftlinge unter weniger restriktiven Bedingungen arbeiten und sich zu festgelegten Zeiten innerhalb des Anstaltsgeländes bewegen, was auch das Verlassen des Geländes über ungesicherte Fenster ermöglicht. Solche Fluchten sind jedoch eher selten, da in den vergangenen Jahren keine ähnlichen Vorfälle in der JVA Ulm verzeichnet wurden, wie SWR feststellt.
Bezüglich des flüchtigen Häftlings erging die Vermutung der Polizei, dass er sich möglicherweise in Richtung Russland abgesetzt haben könnte. Glücklicherweise wurde schnell klargestellt, dass auch dieser Mann kein Gewaltverbrecher war, wodurch die Behörden unterstrichen, dass keine Gefahr für die schadensunempfindliche Zivilbevölkerung ausgehe.
Rechtslage und Folgen
Eine Flucht ist an sich nicht strafbar, jedoch kann sie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, falls dabei weitere Straftaten begangen werden. Der mittlerweile inhaftierte Häftling wird nun in einen geschlossenen Vollzug mit höheren Sicherheitsvorkehrungen verlegt und hat dadurch seine Möglichkeit verloren, seine Strafe unter gelockerten Bedingungen zu verbüßen. Dies stellt eine wichtige Abschreckung dar und verdeutlicht die Konsequenzen einer solchen Flucht.
Die JVA Ulm selbst hat durch die besonderen Umstände ihrer Anstalt und das gelockerte Regime in der Vergangenheit immer wieder für Aufregung gesorgt. Der offene Vollzug unterscheidet sich klar vom geschlossenen: Hier sind viele Fenster ungesichert, und die Gefangenen können eine gewisse Freiheit genießen. Diese Modernisierungen im deutschen Justizvollzug, die Teil eines seit 1977 gültigen Gesetzes sind, zielen darauf ab, den Häftlingen eine Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Gut zu wissen ist, dass in der Bundesrepublik der Strafvollzug durch die jeweiligen Landesjustizministerien geregelt wird. Die JVA Ulm, auch bekannt für ihre Ausbildungsangebote und die Einzelhaftbedingungen, zeigt, wie komplex und vielschichtig das System der Strafvollzugsanstalten ist. In anderen Ländern, wie etwa in Österreich, kennen wir vergleichbare Einrichtungen unter dem Begriff „Justizanstalten“.Wikipdia