Mountainbiker in Miesbach wehren sich gegen drohende Radfahrverbote!

Mountainbiker in Miesbach wehren sich gegen drohende Radfahrverbote!
Im Landkreis Miesbach, einer der beliebtesten Regionen für Mountainbiker im Süden Bayerns, steht die Freizeitbeschäftigung der Radfahrer auf der Kippe. Der Landkreis plant ein flächendeckendes Radfahrverbot auf Wegen, die weniger als 1,5 Meter breit sind. Diese Maßnahme könnte weitreichende Folgen für die örtliche Biker-Community und den Freizeittourismus haben. Bike-Magazin berichtet, dass diese Verordnungen nicht nur Auswirkungen auf die Radfahrer, sondern auch auf die Umsetzung des im Bayerischen Naturschutzgesetz verankerten Betretungsrechts haben könnten.
Die Deutschte Initiative Mountainbike (DIMB) und der Deutsche Alpenverein (DAV) haben bereits ihre Bedenken geäußert. Sie warnen, dass die neuen Regelungen faktisch das gesetzlich garantierte Betretungsrecht einschränken könnten. Über Veränderungen der Verordnungen, die in öffentlichen Auslegungen zu finden sind, haben betroffene Bürger und Gruppen bis zum 11. August 2025 die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. DIMB erklärt, dass die entsprechenden Gebiete, die betroffen sind, unter anderem die beliebten Landschaften um den Tegernsee und Schliersee beinhalten.
Angst vor Präzedenzfällen
Besondere Sorgen bereiten die Auswirkungen auf andere Landkreise in Bayern. Sollte das Verbot durchgesetzt werden, könnten ähnliche Maßnahmen auch in anderen Regionen folgen. Allein im Landkreis Miesbach wären fünf von sechs Landschaftsschutzgebieten betroffen. Die einzige Ausnahme bildet die „Egartenlandschaft rund um Miesbach“. Dies hat zu einer Bewegung unter Radfahrern geführt, die versuchen, ihre Stimme gegen die neuen Verordnungen zu erheben. Bike-Magazin berichtet, dass die örtlichen Verbände sich gegen die beschlossenen Pläne einsetzen und auf die Notwendigkeit eines Dialogs hinweisen.
Die DIMB macht darauf aufmerksam, dass enge Wege unter 1,5 Metern Breite für viele Mountainbiker attraktiv sind und eine wichtige Rolle für die Sportausübung spielen. Die geplanten Regelungen würden jedoch das Angebot nur auf ausgewiesene Wege und spezielle Trails beschränken, die im Landkreis äußerst rar sind. Um ihren Standpunkt zu verdeutlichen, bitten die Verbände um Stellungnahmen, die persönliche Bezüge zu Miesbach und den Bikestrecken hervorheben. Stellungnahmen können per E-Mail an umweltrecht@lra-mb.bayern.de gesendet werden.
Ähnliche Entwicklungen auf Bundesebene
Parallel zur Situation in Miesbach könnten auch auf übergeordneter Ebene in Bayern weitere Einschränkungen auf Mountainbiker zukommen. Ein geleakter Entwurf eines neuen Bundeswaldgesetzes sieht vor, dass das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern nur noch auf Straßen und dafür geeigneten Wegen erlaubt ist. Experten wie Mountainbike-Trainer Matthias Lenk zeigen sich besorgt und fordern eine Gleichstellung von Mountainbike-Trails mit Wanderwegen. BR dokumentiert, dass die Ampelregierung um eine Novellierung des seit über fünfzig Jahren bestehenden Bundeswaldgesetzes bemüht ist.
In der aktuellen Debatte zeigen verschiedene Interessensvertreter, von Tourismusexperten bis zu Umweltschützern, dass eine gemeinsame Lösung im Sinne der Natur und der Freizeitgestaltung gefunden werden muss. Es liegt in der Luft, ob die geplanten Verordnungen den Rahmen für ein harmonisches Miteinander im Wald unterstützen oder es zu einer Verdrängung der Mountainbiker führen werden.