Denise darf nicht am Schliersee grillen: Geburtstag unter neuen Regeln!

Denise darf nicht am Schliersee grillen: Geburtstag unter neuen Regeln!
Schliersee, Deutschland - Feiern in der Natur hat seinen ganz besonderen Charme, doch nicht jede Feier in der Öffentlichkeit ist erlaubt. So musste auch die 17-jährige Denise Gerber von ihrem Plan Abstand nehmen, ihren 18. Geburtstag am Freibadeplatz am Westufer des Schliersee zu begehen. Der schöne Platz, umgeben von Bergen und Bäumen, bietet zwar eine Grillmöglichkeit, doch ein Schild weist deutlich darauf hin, dass Grillen und offenes Feuer ohne Genehmigung verboten sind. Dies ist eine Regelung, die die Gemeinde streng verfolgt, wie merkur.de berichtet.
Deshalb wandte sich Denise zusammen mit ihrem Vater Fred an die Gemeinde, um eine spezielle Genehmigung für ihr Grillfest zu beantragen. Leider blieb dieser Antrag erfolglos. Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer erläuterte, dass die Gemeinde in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit solchen Feiern gesammelt hat. Oft blieben Müll und kaputte Glasflaschen zurück, was sowohl gefährlich als auch unangenehm für andere Gäste ist. Die Gemeinde sieht sich nicht in der Pflicht, öffentliche Plätze für private Feiern bereitzustellen, was bedeutet, dass Denise nun nach Alternativen suchen muss, um ihren Geburtstag zu feiern.
Regelungen für Grillplätze
Wer in Bayern im Freien grillen möchte, sollte sich über die jeweiligen Vorschriften der Gemeinden informiert halten. Generell ist Grillen in vielen öffentlichen Parks verboten, es gibt allerdings oft eigens ausgewiesene Grillplätze, die mit Tischen, Bänken und Feuerstellen ausgestattet sind. Rechtsanwalt Markus Hannen rät dazu, sich bei den zuständigen Behörden über solche Plätze zu erkundigen, da dort Grillen oft erlaubt ist, solange die Sicherheit gewährleistet ist und beispielsweise keine Belästigungen durch Rauch oder Gerüche entstehen. Nähere Informationen findet man auf roland-rechtsschutz.de.
Für Gemeinden bedeutet dies, dass sie beim Einrichten und Betreiben von Grillplätzen verpflichtet sind, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz stellt klare Anforderungen, um Umweltverschmutzungen und Störungen für Anwohner zu verhindern. Kommunen sind also in der Verantwortung, bei den Planungen für Grillplätze das Gemeinwohl und die Nachbarschaft zu berücksichtigten, sodass der Platz für die Allgemeinheit zugänglich bleibt, ohne andere zu belästigen. Informationen hierzu kann man auf abes-online.com nachlesen.
Ein neuer Plan für Denise
Denises Traum vom Feiern am Schliersee ist damit geplatzt, aber sie hat bereits einen neuen Plan geschmiedet. Statt am See wird sie nun an einem Fest in der Umgebung teilnehmen und begeben sich so in die Feierlichkeiten, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Und das könnte auch für andere eine gute Lösung sein: Wer im öffentlichen Raum feiern möchte, der sollte die Gegebenheiten vorher genau ausloten und sich auch an die Vorschriften halten, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten.
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Ort | Schliersee, Deutschland |
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