Geburtstagsfeier am Schliersee abgesagt: Grillen wird zur Gefahr!

Eine 17-Jährige in Schliersee musste ihre Grill- und Feierpläne am Freibad absagen, da die Gemeinde aufgrund von Müllproblemen Verbote durchsetzt.
Eine 17-Jährige in Schliersee musste ihre Grill- und Feierpläne am Freibad absagen, da die Gemeinde aufgrund von Müllproblemen Verbote durchsetzt. (Symbolbild/MW)

Geburtstagsfeier am Schliersee abgesagt: Grillen wird zur Gefahr!

Schliersee, Deutschland - Feierei und Grillvergnügen sind in den bayerischen Seenlandschaften beliebt. Doch nicht überall ist die Freude ungetrübt. Ein Beispiel dafür ist die jüngste Absage einer Geburtstagsfeier am idyllischen Freibadeplatz am Westufer des Schliersee, die Denise Gerber, 17 Jahre alt aus Hausham, zuteil wurde. Die Gemeinde Schliersee hat der jungen Dame aufgrund negativer Erfahrungen mit Feierlichkeiten eine Absage erteilt, wie Merkur berichtet.

Der Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer erklärte, dass der Anlass der Absage vor allem der Müll und die gefährlichen Glasscherben sind, die nach solchen Feiern häufig zurückbleiben. Denise’ Vater, Fred Gerber, hatte für die Feier um eine Genehmigung gebeten, um im Falle von Beschwerden erreichbar zu sein. Doch die Anfrage wurde abgelehnt, und die Antworten der Gemeinde lassen keinen Zweifel daran, dass sie für die Sauberkeit öffentlicher Plätze nicht verantwortlich gemacht werden will. Die Gemeindeverwaltung verweist auf Alternativen wie Vereinsheime oder Gaststätten, um Feiern durchzuführen.

Regeln für Grillen in der Öffentlichkeit

Angeblich sind nicht nur Feste, sondern auch das Grillen in öffentlichen Parks und an vielen Seen problematisch. Wie Roland Rechtsschutz anmerkt, ist das Grillen in den meisten Fällen ohne spezielle Genehmigung untersagt. Städte und Gemeinden stellen jedoch häufig ausgewiesene Grillplätze zur Verfügung, die mit entsprechenden Einrichtungen ausgestattet sind. Hier ist alles erlaubt, solange keine Gefahren für Menschen oder die Umwelt bestehen und keine Belästigungen durch Rauch oder Geruch auftreten.

Die Regeln dafür sind jedoch regional unterschiedlich und die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, sich bei den jeweiligen Gemeinden nach den passenden Vorschriften und möglichen Grillplätzen zu erkundigen. Bei Missachtung eines Grillverbots können Bußgelder von 30 Euro bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Grundsätzlich sollten die Regelungen der Straßenordnung beachtet werden, die unter anderem festlegen, dass der Grill stets im Auge behalten werden muss und die Glut sachgemäß zu löschen ist.

Büßgelder und Unterschiede von Region zu Region

Für Wild-Grillen, sprich das Grillen an nicht erlaubten Orten, winken in Bayern ebenso hohe Bußgelder. Wie Bußgeldkatalog anmerkt, können diese je nach Stadt variieren und besonders hoch in Naturschutzgebieten werden. Beispielsweise liegt das Verwarngeld in München bei etwa 35 Euro, während in anderen Städten wie Bremen sogar nur 5 Euro fällig werden können. Das Essen im Freien hat also seine Tücken: Manchen geht es da nur ums Feiern, anderen um die Einhaltung der Vorschriften.

Wohin also mit der Feier? Denise Gerber hat sich mittlerweile entschieden, ihren 18. Geburtstag anderswo in der Umgebung zu feiern. Eine kluge Entscheidung, bedenkt man die Probleme, die öffentliche Feiern mit sich bringen können. Besonders in der wunderschönen Natur unseres Bayern muss man immer einen respektvollen Umgang wahren – denn da liegen die Nerven bei Behörden oft blank und ab und an auch die Bußgelder.

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OrtSchliersee, Deutschland
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