Freisinger Landrat Petz kämpft weiter gegen dritte Startbahn!

Freisinger Landrat Petz kämpft weiter gegen dritte Startbahn!
In Freising brodelt es wieder: Der Landrat Helmut Petz, ein erfahrener Mann mit einer prägnanten politischen Historie, setzt sich vehement gegen den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München ein. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht bringt seine juristische Expertise in den Kampf gegen das vermeintliche „ewige Baurecht“ ein, das für das Großprojekt erteilt wurde. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat der Landkreis Freising eine entsprechende Klage eingereicht, deren Ausgang jedoch noch ungewiss ist.
„Das politische Engagement gegen den Bau der Startbahn ist für mich eine Herzensangelegenheit“, erklärt Petz, der einstimmig von den Freien Wählern als Kandidat für eine weitere Amtszeit nominiert wurde. Mit seinen 68 Jahren sieht er die Arbeit als Landrat als Möglichkeit, aktiv zu gestalten und nicht nur zu verwalten. Zuvor bekleidete der Landrat wichtige Positionen in der Fachverwaltung und der Justiz, unter anderem im bayerischen Innenministerium und in der Staatskanzlei. Petz blickt optimistisch auf die kommenden Herausforderungen, wie den Neustart der kreiseigenen Bau- und Verwaltungsgesellschaft für bezahlbare Wohnungen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien.
Bauvorhaben in der Kritik
Ein großes Augenmerk liegt aktuell auf dem Vorhaben der Flughafen München GmbH (FMG), die mit ihrem Antrag vom 30. September 2024 das Luftamt Südbayern in eine schwierige Lage brachte. Laut dem Bescheid des Luftamts gilt der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn unkritisch und unbefristet, was vor allem von Umweltverbänden wie dem Bund Naturschutz als „fachlich und politisch skandalös“ kritisiert wird. Auch die allgemeine Öffentlichkeit zeigt sich skeptisch: Ein Bürgerentscheid im Jahr 2012 ergab, dass 55% der Münchner gegen die zusätzliche Piste stimmten.
Zusätzlich schlägt die FMG bereits erste Erweiterungen des Flughafens vor, darunter den Bau eines S-Bahn-Tunnels und die Erweiterung des Vorfelds Ost. Laut aktuellen Flugdaten hat sich die Anzahl der Flugbewegungen in den letzten Jahren stark verändert. Während für 2020 eine Prognose von 535.000 Flugbewegungen im Raum steht, wurden 2019 nur 413.000 und 2023 sogar nur 302.000 tatsächlich registriert. Petz sieht daher gute Chancen für die Klage und betont, dass die Notwendigkeit einer dritten Startbahn nicht gegeben sei, auch wenn die FMG den Status des Bescheides lediglich rechnerisch klären möchte.
Rechtliche Auseinandersetzungen und politische Positionierungen
Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind vielschichtig. Neben dem Landkreis Freising und der Stadt Freising haben auch die Gemeinde Berglern sowie fünf betroffene Privatpersonen Klage eingereicht. Das Luftamt hat die Verfahrensakte jedoch als problematisch eingestuft – es existiert keine Eingangsbestätigung und die Beteiligung der Betroffenen bleibt unklar. Dr. Christine Margraf, die stellvertretende Landesbeauftragte des BN, fordert eine umfassende rechtliche Überprüfung und hat angekündigt, die Klagebegründung bald auszuarbeiten.
In der Politik sind jedoch auch Fortschritte zu verzeichnen: Der Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern sah zunächst ein Moratorium für die Startbahn-Pläne vor, das nach den letzten Landtagswahlen 2023 verlängert wurde. Ministerpräsident Markus Söder hat zugesichert, dass es während seiner Amtszeit keine Pläne für eine dritte Startbahn geben werde. Dabei bleibt zu hoffen, dass die Klage des Landkreises Freising und die Stimmen der Bevölkerung in den kommenden Monaten Gehör finden und für eine klärende Wende im INFRASTRUKTURDEBATTE setzen.