Schrottauto herb, seit Monaten zwischen Eckersdorf und Meyernberg!

Schrottauto herb, seit Monaten zwischen Eckersdorf und Meyernberg!
Eckersdorf, Deutschland - Ein Renault, der seit mehreren Monaten zwischen Eckersdorf und Meyernberg in Bayreuth abgestellt ist, sorgt derzeit für Gesprächsstoff in der Region. Dieses Unfallfahrzeug hat kein KFZ-Kennzeichen und ist offenbar ein Schrottauto, das viele Passanten ins Auge fällt. Wie der Kurier berichtet, hat die Bayreuther Stadtverwaltung das Fahrzeug am 15. Juli 2025 offiziell beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz registriert. Diese Maßnahme folgte einer Ordnungswidrigkeitenanzeige der Bayreuther Polizei.
Doch wer ist eigentlich für derartige Fahrzeuge zuständig? Zu einem abgestellten Auto, vor allem wenn es sich um ein Schrottfahrzeug handelt, ist es wichtig, die richtigen Schritte einzuleiten. Als ersten Schritt empfiehlt sich der Kontakt zur Einsatzzentrale des zuständigen Ordnungsamts, wie man auf alleantworten.de nachlesen kann. Die Meldung kann sowohl telefonisch als auch online erfolgen. Abgemeldete Fahrzeuge müssen unverzüglich dem Bürgeramt gemeldet werden, insbesondere wenn sie verkauft wurden.
Wann wird ein Fahrzeug als abgemeldet betrachtet?
Was bedeutet eigentlich „abstellen“ im Straßenverkehr? Laut den Vorgaben bezeichnet dies das Parken von Fahrzeugen im öffentlichen Raum ohne Straßenzulassung oder Fahrbereitschaft. Gerade abgemeldete Autos dürfen nicht dauerhaft auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Halter sollten sich also darauf gefasst machen, mit Abschleppkosten zu rechnen, wenn sie das Fahrzeug länger als nötig abgestellt lassen.
Spannend an der Situation in Bayreuth ist, dass es theoretisch keine Begrenzung der Parkdauer für Autos auf öffentlichen Straßen gibt, solange keine Beschilderung vorhanden ist. Dennoch könnte man denken, dass ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf privat genutzten Flächen abgestellt werden kann. Auf Firmenparkplätzen oder öffentlichen Flächen ist dies jedoch nicht erlaubt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Um ein abgemeldetes Fahrzeug wieder in Verkehr zu bringen, braucht man mehrere wichtige Unterlagen. Hierunter fallen unter anderem die Zulassungsbescheinigung I und II, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Ein weiterer Punkt ist, dass abgemeldete Fahrzeuge bis 23:59 Uhr des Abmeldungstags noch gefahren werden dürfen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der Halter seine Pflichten eventuell rechtzeitig erfüllt.
Mit der Zunahme solcher Fälle liegt also auch ein gewisser Handlungsbedarf beim Ordnungsamt. Denn während manche auf eine harte Linie drängen, hoffen andere, dass die Berichterstattung von Schrottfahrzeugen wie dem Renault in Bayreuth zu einer aktiven Lösung führt. Vielleicht können wir in Zukunft ja von einem positiven Beispiel hören, wo ein gutes Händchen bewiesen wurde, um ein altes Fahrzeug aus dem Stadtbild zu entfernen.
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Ort | Eckersdorf, Deutschland |
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