Freisings Spielplätze in Gefahr? Stadtrat diskutiert neue Regelung!

Freisings Spielplätze in Gefahr? Stadtrat diskutiert neue Regelung!
Freising, Deutschland - In Freising hat der Stadtrat eine wichtige Entscheidung vor sich: Ob künftig Spielplätze in Wohnanlagen Pflicht werden sollen oder nicht. Der Anlass dafür ist eine Diskussion, die im Planungsausschuss über die Notwendigkeit einer Spielplatzsatzung geführt wird, ausgelöst durch eine Gesetzesänderung im Ersten Modernisierungsgesetz des Freistaats Bayern. Diese Änderung soll die Bautätigkeit ankurbeln und bürokratische Hürden verringern. Aktuell beschreibt das Merkur, dass bisher ab drei Wohnungen eine Freispielfläche errichtet werden musste. Mit der neuen Regelung haben Bauherren die Entscheidungsfreiheit: Sie können selbst entscheiden, ob ein Spielplatz angelegt wird, es sei denn, die Stadt erlässt eine entsprechende Satzung.
Was bedeutet das für die Stadt? Der Stadtrat könnte künftig einen Spielplatz erst ab der sechsten Wohneinheit verlangen. Momentan gibt es in Freising keine Spielplatzsatzung, und sollte diese gewünscht sein, müsste sie bis zum 1. Oktober in Kraft treten. Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher hat in der Diskussion deutlich gemacht, wie wichtig wohnortnahe Außenspielflächen für Kinder sind. Er sieht sie nicht nur als Möglichkeit zum Spielen, sondern als essentielle Gemeinschaftsräume.
Die Frage der Qualität der Spielplätze und deren tatsächliche Nutzung durch die Anwohner steht ebenfalls auf der Agenda. Brigitte Mößner vom Amt für Stadtplanung hebt hervor, dass Freiraum zum Wohnen dazugehört und Kinder das Recht auf Spiel und Bewegung haben. Ulrich Vogl von der ÖDP hat die Dringlichkeit einer Satzung für Freiflächen betont. Der Stadtrat wird im Juli über diese wichtige Angelegenheit entscheiden.
Kinderfreundliche Wohnumgebungen
Aber weshalb sind Spielplätze in Wohnanlagen so entscheidend? Ganz einfach: Viele Kinder wachsen ohne eigenen Garten auf und benötigen Spielsachen in der Nähe ihrer Wohnungen. Die Bauordnung in Bayern sieht vor, dass Mehrfamilienhäuser private Kinderspielplätze bereitstellen müssen. Diese müssen dann von den Wohnungseigentümern oder Wohnungsbaugenossenschaften unterhalten werden. Das Ziel bleibt klar: Wohnumgebungen kinderfreundlicher gestalten und den Kindern ein sicheres Umfeld bieten.
Die Stadt Regensburg hat mit ihrer Broschüre „Kinderspielplätze im privaten Wohnungsbau“ einen Schritt in diese Richtung unternommen. Sie gibt Bauträgern und Eigentümern hilfreiche rechtliche Vorgaben und Kriterien an die Hand. Schließlich ist es das Interesse aller, dass Kinder auch in ihrem Wohnumfeld die Möglichkeit haben, ihre Freizeit aktiv zu gestalten.
Künftig könnte auch Freising von solch positiven Entwicklungen profitieren, wenn der Stadtrat sich dafür entscheidet, die Spielplatzsatzung umzusetzen. Die Vorzeichen stehen gut, der Bedarf ist da, und den Kommunen wird geraten, nicht nur öffenltiche Plätze zu berücksichtigen, sondern auch private Spielräume zu schaffen.
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Ort | Freising, Deutschland |
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