Verurteilter Straftäter nach Flucht festgenommen – Polizei schlägt zu!

Verhaftung eines verurteilten Straftäters in Traunstein: Details zu Haftantritt, Verurteilung und den Umständen der Festnahme.
Verhaftung eines verurteilten Straftäters in Traunstein: Details zu Haftantritt, Verurteilung und den Umständen der Festnahme. (Symbolbild/MW)

Verurteilter Straftäter nach Flucht festgenommen – Polizei schlägt zu!

Aschau am Inn, Deutschland - In einer aufsehenerregenden Festnahme wurde ein 41-jähriger verurteilter Straftäter am vergangenen Freitag in Aschau am Inn (Landkreis Mühldorf am Inn) geschnappt. Dies berichtet die FAZ. Der Mann war im November 2023 vom Landgericht Traunstein wegen erpresserischen Menschenraubs sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Auffallend ist, dass er die Haftstrafe nicht ordnungsgemäß angetreten hat, sondern sich ins Ausland abgesetzt hatte. Erst im Mai 2024 wurde das Urteil rechtskräftig.

Die Polizei konnte den Mann schließlich aufspüren und ihn in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) überstellen. Solche Vorfälle werfen die Frage auf, wie der Vollzug einer Strafe im deutschen Justizsystem abläuft. Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Vollzugs: offenen und geschlossenen. Der Unterschied? Im offenen Vollzug gibt es weniger Reglementierungen. Häftlinge können tagsüber arbeiten und dürfen möglicherweise am Wochenende nach Hause, während im geschlossenen Vollzug eine strenge Überwachung herrscht, was Sanktionen bei Regelverstößen nach sich zieht. Dies erläutert die Anwalt.de.

Die Zahlen sprechen für sich

Ein aktueller statistischer Bericht des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass am 31. März 2024 insgesamt 50.957 Personen in Haft waren. Die meisten davon, rund 85 %, saßen im geschlossenen Vollzug, während nur 15 % im offenen Vollzug untergebracht waren. Die Zahlen verdeutlichen auch, dass nicht jeder Häftling für den offenen Vollzug geeignet ist. Die Entscheidung darüber wird von den Justizbehörden auf Basis der Lebenssituation des Straftäters sowie den Umständen seiner Verurteilung getroffen.

Besonders wichtig ist hierbei das Diagnostikverfahren. Innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Haftantritt wird ein individueller Vollzugs- und Eingliederungsplan erstellt, der alle sechs Monate überprüft wird. Hier wird auch über die Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug entschieden. Fakt ist, dass Suchtproblematiken oder frühere Regelverstöße die Chancen auf einen Wechsel in den offenen Vollzug stark beeinträchtigen können._positive Führungs- und Verhaltensweisen hingegen erhöhen diese Wahrscheinlichkeit erheblich. Weitere Details zu diesen Themen bietet der Statistische Bericht des Bundesamtes.

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OrtAschau am Inn, Deutschland
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