Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verbot des Compact-Magazins

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verbot des Compact-Magazins
Roth, Deutschland - Am heutigen Tag, dem 10. Juni 2025, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit dem Verfahren gegen das Compact-Magazin begonnen. Im Fokus steht das Verbot, das im Juli 2024 durch das Bundesinnenministerium (BMI) verhängt wurde. Chefredakteur Jürgen Elsässer, bekannt für seine markanten Ansichten, betonte während der Verhandlung die friedlichen und demokratischen Vorstellungen eines Umsturzes. Besonders brisant ist ein Zitat seinerseits: „Wir wollen dieses Regime stürzen.“ Diese Äußerung sorgte dafür, dass das BMI Compact als Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele betrachtet. Doch ist die zentrale Frage: Darf die Regierung ein Pressemedium durch ein Vereinsverbot untersagen? Diese Frage spaltet die Rechtslage und fordert eine tiefere Auseinandersetzung mit der Pressefreiheit in Deutschland.
LTO berichtet, dass das Verfahren am BVerwG zäh verlief und Anwälte auf beiden Seiten ihre Argumente vortrugen. Die Vertretung des BMI, angeführt von Wolfgang Roth, steht gegen Elsässer, der durch die Anwälte Ulrich Vosgerau und Laurens Nothdurft repräsentiert wird. In dieser hitzigen Diskussion wurde die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes zur Prüfung des Verbots thematisiert. Es bleibt die rechtliche Unklarheit, ob ein dauerhaftes Totalverbot von Medien durch die Exekutive im Sinne der Rechtsordnung möglich ist.
Die Rolle der Pressefreiheit
Die Pressefreiheit, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist, gilt nicht nur für konventionelle Medien, sondern auch für solche, die kontroverse oder sogar radikale Ansichten vertreten. Diese fundamentale Freiheit ist entscheidend, um die Denkkraft der Öffentlichkeit zu fördern, wie in einem Aufsatz von 1796 dargelegt: „Durch dieses Reiben der menschlichen Kräfte aneinander und durch diese Wechselwirkung wird die Denkkraft geübt, gestärkt und selbstvertrauend gemacht.“ Die Absicht hinter der Pressefreiheit ist es, einen Austausch von Gedanken zu ermöglichen, der zur Stärkung einer pluralistischen Gesellschaft beiträgt, wie die Süddeutsche feststellt.
Dennoch zeigt sich, dass die Anwendung der Pressefreiheit nicht einfach ist und stets in einem Spannungsfeld mit anderen fundamentalen Rechten steht. Während das Bundesverfassungsgericht in der „Spiegel“-Affäre 1966 die staatlichen Eingriffe in die Pressefreiheit ziemlich klar zurückwies, bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit bei einem Medienverbot wie dem von Compact im Raum. Manche Stimmen, die durch bpb untermauert werden, weisen darauf hin, dass die Herausforderungen für die Pressefreiheit weiterhin groß sind. In einer Welt, in der Medien oft von politischen und wirtschaftlichen Interessen geleitet werden, ist die Notwendigkeit für einen robusten und vielfältigen Journalismus von höchster Bedeutung.
Bei der Verhandlung kam auch die Diskussion über „Triggerwörter“ wie „Remigration“ und „Umvolkung“ zur Sprache, wobei Roth argumentierte, dass einige der Aussagen aus Compact rassistisch interpretiert werden können. Elsässer und Vosgerau wiesen dies zurück und kritisierten, dass das BMI selektiv zitiere. Die Komplexität der rechtlichen Fragen rund um die verfassungsfeindlichen Belege ist nur eine Facette dieses verzwickten Themas.
Im Hinblick auf die nächsten Schritte hat das Gericht bereits angekündigt, dass Belege aus Compact-Artikeln präsentiert werden sollen. Auch warnt Elsässer davor, dass ein negatives Urteil das Ende von Compact bedeuten könnte. Es steht zu befürchten, dass im schlimmsten Falle auch das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof in die Sache involviert werden müssen. Weitere Verhandlungstermine sind für Mittwoch und Donnerstag angesetzt. Eine Lösung des Falls könnte weitreichende Konsequenzen für die Presselandschaft in Deutschland haben, eine Entwicklung, die nicht nur Journalisten, sondern die gesamte Gesellschaft betrifft.
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Ort | Roth, Deutschland |
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