Minijobs im Privathaushalt: Online-Event zur Unterstützung und Anmeldung!

Online-Veranstaltung der Pflegekonferenz Starnberg am 30. Juli 2025 zu Minijobs in Privathaushalten. Anmeldung bis 23. Juli.
Online-Veranstaltung der Pflegekonferenz Starnberg am 30. Juli 2025 zu Minijobs in Privathaushalten. Anmeldung bis 23. Juli. (Symbolbild/MW)

Minijobs im Privathaushalt: Online-Event zur Unterstützung und Anmeldung!

Starnberg, Deutschland - In der heutigen schnelllebigen Zeit ist es wichtig, dass hilfsbedürftige Menschen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Pflegekonferenz Starnberg (PfleKo STA) veranstaltet am Mittwoch, den 30. Juli 2025, von 17 bis 18 Uhr eine informative Online-Veranstaltung rund um das Thema Beschäftigte in Minijobs in Privathaushalten. In Kooperation mit der Minijobzentrale soll diese Veranstaltung dazu dienen, sowohl potenzielle Minijobber als auch hilfsbedürftige Menschen über verschiedene Aspekte der Minijob-Arbeit in privaten Haushalten zu informieren.

Die Veranstaltung richtet sich an zwei Hauptzielgruppen: Personen, die als Alltagsunterstützung oder Pflegekräfte auf Minijobbasis arbeiten möchten, sowie hilfsbedürftige Menschen, die Minijobber zur Unterstützung suchen. Themen wie die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Ansprüche auf Sozialversicherungen und Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung stehen auf der Agenda. Interessierte sollten sich bis spätestens 23. Juli 2025 per E-Mail an pflekosta@lra-starnberg.de anmelden, um sicherzustellen, dass sie keine wertvollen Informationen verpassen.Unser Würmtal berichtet.

Minijobs im Privathaushalt: Ein kurzer Überblick

Was sind eigentlich die Vorteile von Minijobs im Privathaushalt? Laut Barmer können Privatpersonen Minijobber für verschiedene Tätigkeiten einstellen, dazu zählen Tätigkeiten wie Kochen, Putzen, Einkaufen und die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Menschen. Die Anmeldung erfolgt unkompliziert bei der Minijobzentrale, was den Vorteil bringt, dass diverse Steuerersparnisse und geringere Abgaben auf die Anstellung von Haushaltshilfen zukommen. Damit schafft man nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine wertvolle Unterstützung.

Einen wichtigen Punkt sollten Haushaltsbesitzer beachten: Ehepartner oder Kinder können nicht als Minijobber angestellt werden, wohingegen eine Einzelfallprüfung für andere Verwandte notwendig ist. Diese Regelungen helfen dabei, ein gewisses Maß an Fairness und Klarheit im Minijob-System zu gewährleisten.

Kosten und Vorteile im Detail

Die Anmeldung einer Haushaltshilfe über den Haushaltsscheck gestaltet sich einfach und erweist sich als lohnenswert. Ein steuerlicher Abzug von 20 % der Kosten bis zu maximal 510 Euro jährlich ist möglich, und die Abgaben für Minijobs in Privathaushalten sind vergleichsweise niedrig: Für die Kranken- und Rentenversicherung fallen pauschal 5 % an, was etwa 45 Euro entspricht. Dazu kommen noch geringe Umlagen und die automatische Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Vorteile machen nicht nur den Minijob wirtschaftlich attraktiv, sondern sichern auch die Arbeitnehmer.

Wer kurzfristige Minijobs in Betracht zieht, muss sich wenig um Formalitäten kümmern, da in solchen Fällen nur die Beiträge zur Unfallversicherung anfallen. Die Minijob-Zentrale zieht die Beiträge standardmäßig halbjährlich per Lastschrift ein. So bleibt der Aufwand für alle Beteiligten angenehm überschaubart.

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OrtStarnberg, Deutschland
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