Sperrfrist für Gülleausbringung im Rottal-Inn: Neuer Termin bis Februar 2026!

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Die Gülleausbringung im Landkreis Rottal-Inn ist bis zum 14. Februar 2026 gesperrt. Neue Fristen und Regelungen gelten auch für Nachbarlandkreise.

Die Gülleausbringung im Landkreis Rottal-Inn ist bis zum 14. Februar 2026 gesperrt. Neue Fristen und Regelungen gelten auch für Nachbarlandkreise.
Die Gülleausbringung im Landkreis Rottal-Inn ist bis zum 14. Februar 2026 gesperrt. Neue Fristen und Regelungen gelten auch für Nachbarlandkreise.

Sperrfrist für Gülleausbringung im Rottal-Inn: Neuer Termin bis Februar 2026!

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Düngepolitik haben auch im Landkreis Rottal-Inn starkes Aufsehen erregt. Laut dem Bayerischen Bauernverband wurde die Sperrfrist für die Gülleausbringung aufgrund der Witterung verschoben. Demnach gilt die neue Sperrfrist vom 15. November 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026.

Diese Verschiebung betrifft insbesondere Düngemittel mit höheren Gehalten an Stickstoff. Davon ausgenommen sind jedoch Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Komposte. Die Reglung findet Anwendung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerbau mit mehrjährigem Feldfutteranbau, sofern die Aussaat vor dem 15. Mai 2025 erfolgte.

Regionale Auswirkungen und Sperrfristen

Interessant ist auch, dass keine Unterscheidung zwischen roten und nicht-roten Flächen im Landkreis getroffen wird. Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Rottal-Inn, sondern betreffen auch die Landkreise Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen und Straubing-Bogen sowie für die kreisfreien Städte Landshut, Passau und Straubing. Zudem bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Insbesondere bleibt das Düngen auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Böden weiterhin verboten.

Die Einhaltung von N-Obergrenzen ist ebenfalls zu beachten. Diese Regelungen sind Teil eines umfassenderen Konzepts zur effizienten Nutzung von Düngemitteln, das auch in anderen Veröffentlichungen, wie der Landwirtschaftlichen Fachinformation, ausführlich erläutert wird. Dort wird betont, dass die optimale Nutzung von Gülle stark vom richtigen Ausbringzeitpunkt abhängt und eine Herbstdüngung auf Ackerflächen wegen der erhöhten Stickstoffverlagerung nicht empfohlen wird.

Anpassung an die Düngerverordnung

Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft sind diese Anpassungen Teil einer breiteren Strategie, um den Gesetzesrahmen für Düngemittel zu optimieren und um sicherzustellen, dass die Nährstoffe den Pflanzen in optimalem Verhältnis zur Verfügung stehen. Die Düngemittelverordnung soll helfen, Gesundheit und Naturhaushalt zu schützen und zugleich die Bodenfruchtbarkeit zu bewahren.

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Verringerung der Nitrateinträge in die Umwelt auch durch nationale Aktionsprogramme vorangetrieben wird. Diese müssen alle vier Jahre überprüft werden und sollten dazu beitragen, die undurchsichtige Düngungspraxis zu verbessern. Letztlich ist es klar: Der nachhaltige Umgang mit Nährstoffen ist nicht nur ein Gebot der Stunde, sondern eine Notwendigkeit, um die landwirtschaftliche Zukunft auch über Rottal-Inn hinaus zu sichern.

In Anbetracht dieser Entwicklungen sollten Landwirte und Betriebe genauestens auf die vorgegebenen Fristen und Regelungen achten, um ihre Felder nachhaltig und effizient zu bewirtschaften.