Drogensüchtiger Rosenheimer plant Flucht nach Serbien vor Gericht!

Ein 38-jähriger Rosenheimer steht wegen Drogenvergehen vor Gericht und kündigt geplanten Umzug nach Serbien an.
Ein 38-jähriger Rosenheimer steht wegen Drogenvergehen vor Gericht und kündigt geplanten Umzug nach Serbien an. (Symbolbild/MW)

Drogensüchtiger Rosenheimer plant Flucht nach Serbien vor Gericht!

Rosenheim, Deutschland - Ein spannender Fall hat heute in Rosenheim vor dem Schöffengericht für Gesprächsstoff gesorgt. Ein 38-jähriger Mann musste sich wegen mehrerer Delikte verantworten, darunter unerlaubter Drogenbesitz und der Besitz eines gefälschten Führerscheins. Wie bgland24 berichtet, ist der Angeklagte den Polizeibeamten in Rosenheim, Prien und Bad Aibling bestens bekannt, da er seit vielen Jahren mit Drogenproblemen kämpft.

Die Staatsanwältin verlas im Gerichtssaal gleich vier Anklagen, die insgesamt sechs Vergehen beinhalteten. Neben dem unerlaubten Drogenbesitz bestritt der Mann auch den Vorwurf, eine EC-Karte einer Bekannten unterschlagen zu haben. Besonders schwer wogen die Vorwürfe, dass er mit Amphetaminen und Kokain handelte. Trotz der Schwere der Anklage zeigte der Angeklagte während des Verfahrens ein unmotiviertes Grinsen und brach einen vorangegangenen Gerichtstermin ab, was die Vorsitzende Richterin sichtlich irritierte.

Drogensucht und Fluchtgedanken

Ein ausführliches Geständnis seines Pflichtverteidigers erbrachte das Versprechen einer maximalen Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Doch der Angeklagte, der bereits neun Eintragungen im Bundeszentralregister hat, zeigte sich gegenüber der Richterin wenig einsichtig. Auf die Frage nach seiner Drogenabstinenz antwortete er verneinend und gab an, dass er vorhabe, bis zur nächsten Verhandlung nach Serbien zu fliehen. Dies ließ die Richterin jedoch nicht unkommentiert und sah die Verständigung über die angedachte Strafe damit als obsolet an.

Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurde die besagte EC-Karte entdeckt, die der Angeklagte angeblich vergessen hatte zurückzugeben. Wieder einmal zeigt sich, wie komplex und verzwickt die Situation bei Betroffenen von Drogenabhängigkeit ist, die oft in einem Teufelskreis gefangen sind. Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge immer schwerer bestraft wird. Wie strafrechtsiegen berichtet, hat sich die Rechtlage für solche Vergehen massiv verändert und kann nun je nach Menge und Art der Drogen zu deutlich härteren Strafen führen.

Ein Blick auf die Drogenkriminalität

Die Problematik des Drogenbesitzes und des Handels ist nicht neu. Wie soztheo erläutert, ist die Drogenkriminalität ein komplexes Thema, das Präventionsmaßnahmen und Aufklärung notwendig macht. Besonders bedenklich sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die nicht nur juristische Folgen haben, sondern auch das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinflussen.

Die Verhandlungen in Rosenheim sind ein weiterer Beweis dafür, dass die Themen Drogensucht und Drogenkriminalität nicht nur gesetzliche, sondern vor allem soziale und individuelle Herausforderungen darstellen. Die Anklage und die Reaktionen des Angeklagten zeigen, dass die Auseinandersetzung mit Sucht oft nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch im Alltag der Betroffenen stattfand – ein ständiger Kampf, der oftmals verloren scheint.

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OrtRosenheim, Deutschland
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