Zahlungsfrist für Abfallgebühren naht: So zahlen Sie richtig!

Zahlungsfrist für Abfallgebühren naht: So zahlen Sie richtig!
Pfaffenhofen an der Ilm, Deutschland - Die Abfallentsorgungsgebühren sorgen im Landkreis Pfaffenhofen für Klarheit. Am 15. Juli 2025 wird die zweite Rate fällig, und der Abfall-Wirtschafts-Betrieb (AWP) ruft alle Gebührenzahler dazu auf, die erforderlichen Schritte rechtzeitig zu unternehmen. Wer der SEPA-Lastschrift zugestimmt hat, braucht sich um wenig zu kümmern, da der Betrag automatisch abgebucht wird. Bürger, die kein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen jedoch eigenständig für die Überweisung sorgen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Pfaffenhofen Today informiert, dass Mandate bis zum 6. Juli schriftlich beim AWP eingereicht werden können, damit diese für die fällige Rate berücksichtigt werden.
Was tun bei Änderungen? Sollte die eigene Bankverbindung geändert werden müssen, können Anpassungen des SEPA-Mandats bis zum 2. Juli 2025 in der Online-Verwaltung vorgenommen werden. Danach kann man Änderungen erst wieder ab dem 15. Juli 2025 für zukünftige Zahlungen vornehmen. Für Überweisungen gilt: Die Kunden-Nummer, die im Gebühren-Bescheid vermerkt ist, sollte beachtet werden.
Wichtige Informationen zur Zahlung
Für alle, die die bargeldlose Zahlung bevorzugen, ist hier die relevante Bankverbindung:
- Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm
- BIC: BYLADEM1PAF
- IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass der Landkreis Dachau ähnliche Vorgehensweisen bietet. Nach Informationen von Landratsamt Dachau sind auch hier SEPA-Lastschriften die bevorzugte Zahlungsart für die Abfallentsorgungsgebühren. Wie auch im Landkreis Pfaffenhofen, werden Umstellungen auf das SEPA-Verfahren häufig empfohlen. Die Möglichkeit, Einzugsermächtigungen zu erteilen, bietet eine bequeme Option zur Zahlung der Gebühren.
Eine weitere interessante Perspektive kommt aus dem Landkreis Helmstedt, der ebenfalls Landkreis Helmstedt Ähnliches berichtet. Hier wird betont, dass eine einmal erteilte Einzugsermächtigung so lange gültig bleibt, bis sie widerrufen wird. Bei Mehrfachgrundbesitz ist es jedoch nötig, für jedes Objekt eine separate Ermächtigung zu erteilen. Diese Regelung unterstreicht, wie wichtig es ist, die eigenen Gegebenheiten im Auge zu behalten.
Insgesamt zeigt sich, dass die korrekte Handhabung der Abfallentsorgungsgebühren nicht nur im Landkreis Pfaffenhofen, sondern auch in den angrenzenden Regionen entscheidend ist. Ob durch SEPA-Mandate oder Überweisungen – ein gutes Händchen bei der finanziellen Planung vermeidet unnötige Komplikationen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei der Abfallentsorgung.
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Ort | Pfaffenhofen an der Ilm, Deutschland |
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