Streit um Balkonkästen in München: Gericht bringt klare Entscheidung!

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In München streitet eine Wohnungseigentümerin um die Anbringung von Blumenkästen, Gericht stellt Beschluss zur Haftung als nichtig fest.

In München streitet eine Wohnungseigentümerin um die Anbringung von Blumenkästen, Gericht stellt Beschluss zur Haftung als nichtig fest.
In München streitet eine Wohnungseigentümerin um die Anbringung von Blumenkästen, Gericht stellt Beschluss zur Haftung als nichtig fest.

Streit um Balkonkästen in München: Gericht bringt klare Entscheidung!

In einer Münchener Wohnanlage sorgt ein hitziger Streit unter den Wohnungseigentümern für Aufregung. Eine Eigentümerin geht gerichtlich gegen einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor, der die Anbringung von Blumenkästen an der Außenseite der Balkone betrifft. Die Hintergrundgeschichte ist dabei ebenso spannend wie kompliziert.

Die Klägerin ist schon lange Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft, doch der kürzlich gefasste Beschluss, dass Blumenkästen zukünftig nach innen angebracht werden müssen, hat sie aufgebracht. Der Grund für diesen unerwarteten Schwenk: Eine Bewohnerin der darunterliegenden Wohnung hat ihren Balkon nachträglich verglast sowie wärmedämmend umgebaut. Bei starkem Regen scheint die neue Anordnung ein Problem darzustellen, denn das Wasser aus den Blumenkästen tropft nun auf den Sims des verglasten Balkons, anstatt direkt ins Erdreich zu versickern. Dies sorgt nicht nur für Schäden, sondern auch für Spannungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft, wie Merkur berichtet.

Der Beschluss und seine Folgen

Auf der Eigentümerversammlung im Jahr 2024 wurde daher beschlossen, dass alle Blumenkästen künftig nach innen hängen müssen. Dieser Beschluss zielt darauf ab, weitere Schäden am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden. Die Haftung für eventuell entstandene Schäden und Verschmutzungen soll dabei vom verursachenden Eigentümer getragen werden. Doch diese Regelung sorgte für großen Unmut bei der Klägerin, die an der bisherigen Praxis festhalten wollte. Sie reichte eine Klage gegen den neuen Beschluss ein, jedoch mit mäßigem Erfolg.

Das Amtsgericht München entschied am 12. November 2024, dass die Regelung bezüglich der Haftung für Schäden zwar für nichtig erklärt wurde, allerdings wies es die Klage der Eigentümerin insgesamt ab. Die Richter stellten klar, dass die jahrzehntelange Praxis kein Recht auf eine dauerhafte Genehmigung begründet und dass es nicht notwendig sei, eine konkrete Gefährdung durch die Blumenkästen nachzuweisen. Vielmehr war der Beschluss als ordnungsgemäße Verwaltung im Sinne der WEG zu werten, wie auch die Pressemeldung des Amtsgerichts Bayern betont.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Eine Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, dass Balkone in den meisten Fällen zum Gemeinschaftseigentum gehören, auch wenn sie von bestimmten Wohnungen (Sondereigentum) aus zugänglich sind. Konstruktive Teile des Balkons, wie Geländer und Außenseiten, sind ebenfalls Gemeinschaftseigentum und somit relevant für jede bauliche Veränderung. Schäden, die am Sondereigentum entstehen und das Gemeinschaftseigentum betreffen, müssen von der WEG getragen werden, während umgekehrt die Eigentümer für Schäden am Gemeinschaftseigentum verantwortlich sind, die durch ihr Sondereigentum verursacht werden könnten, so erklärt Matera.

Die Entscheidung des Amtsgerichts, das vergangene Urteil als endgültig festzustellen, ließ die Klägerin rundum frustriert zurück. Ihr Argument, dass die Fläche auf ihrem Balkon durch die neue Regelung um gerade 30 cm reduziert werde, fand im Gericht kein Gehör. Die Richter stellten zudem fest, dass ungenehmigte bauliche Veränderungen der darunterliegenden Wohnung nicht Teil des Verfahrens seien. Damit bleibt die Entscheidung der Eigentümerversammlung vom letzten Jahr rechtskräftig.

Dieser Vorfall zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie wichtig es ist, die Rechte und Pflichten innerhalb einer WEG klar zu definieren. Oftmals wird die Wohnsituation zum Spielfeld von Hitze und Emotionen. Doch unterm Strich erinnert dieses Beispiel auch daran, dass rechtliche Regelungen und die einvernehmliche Lösung von Konflikten unentbehrlich sind, um ein harmonisches Wohnklima zu gewährleisten.