Bundeskartellamt verlangt Nachbesserungen für 50+1-Regel im Fußball!

Bundeskartellamt verlangt Nachbesserungen für 50+1-Regel im Fußball!
Main-Spessart, Deutschland - Am heutigen Tag, dem 16. Juni 2025, hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) zu Nachbesserungen der umstrittenen 50+1-Regel aufgefordert. Diese Regel besagt, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Fußballvereinen übernehmen können, wobei die Ausnahmen für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen festgelegt sind. Grundsätzlich bestehen jedoch keine großen Bedenken gegen die Regelung, die zum Schutz der Vereinsidentität und der Mitgliederpartizipation dient.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betont die Wichtigkeit von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen. Dies gilt besonders für die Vereine der Bundesliga und der 2. Bundesliga, die alle ein diskriminierungsfreies Umfeld benötigen. Die DFL ist nun gefordert, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die 50+1-Regel rechtssicher angewendet wird. Ein essenzieller Punkt dabei ist der offene Zugang zur Mitgliedschaft und die Mitbestimmung der Fans über alle Vereine hinweg.
Empfehlungen und Risiken
Das Bundeskartellamt hat in seiner vorläufigen kartellrechtlichen Bewertung verschiedene Empfehlungen ausgearbeitet, die der DFL helfen sollen, die 50+1-Regel erfolgreich anzuwenden. Dazu gehört die Sicherstellung, dass diese Regel auch bei DFL-internen Abstimmungen stets berücksichtigt wird. Insbesondere die Lizenzierungspraxis der DFL muss überarbeitet werden, um allen Vereinen die Möglichkeit zur Mitgliedschaft für Fans zu gewährleisten.
Ein heikles Thema bleibt die Abstimmung über Investorenbeteiligungen, die im Dezember 2023 stattfand. Hierbei wurde die Implementierung der 50+1-Regel nicht konsequent verfolgt. Es gab Hinweise auf eine Weisung des Muttervereins von Hannover 96, die den Abstimmungsprozess beeinflusste, doch die DFL nahm diesbezüglich keine Maßnahmen zur Überprüfung vor. Dies schürt die Sorgen über mangelnde Transparenz im Verfahren.
Zukünftige Umsetzung
Die DFL und die betroffenen Vereine haben nun die Möglichkeit, sich zu den Empfehlungen des Bundeskartellamtes zu äußern. Nach der Finalisierung und der Berücksichtigung der Stellungnahmen beabsichtigt das Kartellamt, das Verfahren einzustellen. Hier könnte ein längerer Übergangszeitraum für die Umsetzung der geforderten Nachbesserungen in den Selbstverwaltungsgremien der DFL gerechtfertigt sein, um eine nachhaltige Verbesserung zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die 50+1-Regel, auch wenn sie in der Kritik steht, nicht als Wettbewerbsbeschränkung gilt. Die Vereinbarung ermöglicht es breiten Bevölkerungsschichten, Mitbestimmungsmöglichkeiten zu genießen und konkurriert auf dem Spielfeld weiterhin als schützenswertes Gut des deutschen Fußballs. Dabei bleibt zu hoffen, dass die DFL ein gutes Händchen bei den bevorstehenden Anpassungen hat und die Stimme der Fans künftig stärker ins Gewicht fällt.
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Ort | Main-Spessart, Deutschland |
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