Kulma-Alm erstrahlt im neuen Glanz: Längere Öffnungszeiten ab November!
Oberbürgermeister Ingo Lehmann kündigt neue Öffnungszeiten für die Kulma-Alm in Kulmbach an: Saisonstart am 13. November 2025.

Kulma-Alm erstrahlt im neuen Glanz: Längere Öffnungszeiten ab November!
In der schönen Stadt Kulmbach tut sich was! Oberbürgermeister Ingo Lehmann hat gemeinsam mit den Betreibern der Kulma-Alm, Nadine und Bastian Schuhmann, frische Öffnungszeiten für die kommende Saison 2025/2026 vereinbart. Ein klarer Schritt, um den Gästen noch mehr Zeit zu bieten, das Ambiente der beliebten Alm zu genießen, denn das gilt es festzuhalten: Die Vorfreude auf die neue Saison ist bereits spürbar.
Am 13. November 2025 öffnet die Kulma-Alm endlich wieder ihre Türen und das gleich bis zum 6. Januar 2026. Neue Öffnungszeiten bringen frischen Wind: Besser und länger sollen die Besuche nun werden. Die Alm wird freitags und samstags bis 23 Uhr geöffnet sein, eine halbe Stunde länger als im vergangenen Jahr. An Sonn- bis mittwochs schließt man um 21 Uhr, während am Donnerstag bis 22.30 Uhr gefeiert werden kann. Und das Beste daran? Der Startschuss fällt täglich um 11 Uhr!
Gesetzliche Bestimmungen im Fokus
Doch nicht nur die neuen Öffnungszeiten stehen im Mittelpunkt. Das Thema Lärmschutz spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Laut gastgewerbe-magazin.de müssen die gesetzlichen Vorgaben, die je nach Bundesland und Kommune variieren, auch in Kulmbach eingehalten werden. Die Kulma-Alm ist verpflichtet, die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu berücksichtigen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Lärmgrenzen nicht überschritten werden.
Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die geplante permanente Geräuschmessung. Diese wird fallbezogen ausgewertet, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben zum Schutz der Anwohner erfüllt werden. Die Gespräche zwischen Lehmann und den Schuhmanns waren laut Oberbürgermeister „offen und konstruktiv“, was zeigt, wie wichtig der Kommune ein harmonisches Miteinander mit der Gastronomie ist.
Auf in die Außengastronomie!
Die Kulma-Alm lässt sich nicht nur in den Innenräumen blicken. Auch die Außengastronomie erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Gäste können so auch im Freien schlemmen und die Natur genießen. Doch dafür braucht es gewisse Genehmigungen. Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich, um öffentliche Flächen wie Gehwege oder Fußgängerzonen zu nutzen, und das kann je nach baulichen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen. Zudem muss die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet sein.
Die Erteilung dieser Erlaubnis unterliegt dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, weshalb es ratsam ist, frühzeitig die nötigen Schritte einzuleiten. Wenngleich eine allgemeine Sperrstunde in den meisten Bundesländern nicht mehr existiert, können einzelne Regelungen je nach örtlichen Bestimmungen weiterhin gelten. Eines ist sicher: Die Kulma-Alm wird durch die neuen Änderungen gestärkt und bleibt ein beliebter Anlaufpunkt für Jung und Alt!
Für alle, die sich für die neuesten Entwicklungen in der Welt der Gastronomie interessieren, haben wir auch duden.de und gastgewerbe-magazin.de im Blick, um keine wichtigen Informationen zu verpassen. Auf eine spannende, gesellige Saison in der Kulma-Alm!