Kaufbeuren gibt kostenlosen Streusplitt für sicheren Winterdienst aus!

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Kaufbeuren bietet ab 31. Oktober 2025 gratis Streusplitt an zahlreichen Abholorten für den Winterdienst an.

Kaufbeuren bietet ab 31. Oktober 2025 gratis Streusplitt an zahlreichen Abholorten für den Winterdienst an.
Kaufbeuren bietet ab 31. Oktober 2025 gratis Streusplitt an zahlreichen Abholorten für den Winterdienst an.

Kaufbeuren gibt kostenlosen Streusplitt für sicheren Winterdienst aus!

In Kaufbeuren wird der Winterdienst ernst genommen, und die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran. Ab dem 31. Oktober 2025 können die Bürgerinnen und Bürger gratis Streusplitt abholen, um ihre Gehwege und Hauseingänge optimal vorzubereiten. Insgesamt stehen dafür 14 Abholstandorte im Stadtgebiet bereit, wo vor allem Wohnungsbesitzer ein wenig Eigenverantwortung zeigen können. Denn nicht nur das Wetter, sondern auch die Eigentümer sind für die Sicherheit auf den Gehwegen zuständig.

Der Streusplitt kann an folgenden Orten abgeholt werden:

  • Neugablonz: Gürtlerstraße/Ecke Perlengasse, Fichtenweg, Proschwitzerstraße
  • Kaufbeuren: Liegnitzer Straße/Elbinger Straße, Herzog-Friedrich-Straße – Containerplatz, Hofanger/Sonneneck, Tänzelfestplatz, Schelmenhofstraße: Parkplatz Bahnhof, Sparkassen Parkhaus – Containerplatz, Quartiersplatz Sophie-von-La-Roche-Straße, Grafensteigle
  • Oberbeuren/Hirschzell/Kleinkemnat: jeweils am Feuerwehrhaus

Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Die Stadt Kaufbeuren weist deutlich darauf hin, dass die Verantwortung für das Räumen und Streuen der Gehwege bei den Eigentümern liegt. Diese sind verpflichtet, die Gehwege so zu halten, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können – eine Breite von etwa einem Meter ist hier notwendig. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte müssen die Gehwege in angemessenen Zeitabständen erneut geräumt werden. Die Streupflicht beginnt werktags ab 7 Uhr und endet um 20 Uhr, während sie an Sonn- und Feiertagen um eine Stunde später beginnt.

Besonders wichtig ist, dass der Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße geräumt wird. Dies erleichtert das Fahren und sorgt dafür, dass der öffentliche Raum für alle sicher bleibt. Es wird um Verständnis gebeten, falls durch Schneepflüge gelegentlich Schneereste auf die Gehwege zurückkommen.

Öffentliche Sicherheit im Fokus

Aber nicht nur die Anwohner sind gefragt. Die Stadtverwaltung übernimmt auch eine bedeutende Rolle im Winterdienst. Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die Räumung von Straßen bei Schnee und Glätte zu sorgen, wobei dies auf entscheidende Stellen wie Durchgangsstraßen und Fußgängerwege ausgeweitet wird. Informiert wird über Gefahrenstellen auch durch entsprechende Warnschilder.

Die Kontrolle dieser Maßnahmen beginnt in der Regel ab 5 Uhr morgens. Sicherheit ist hier oberstes Gebot, deshalb sollte zwischen 6.30 und 8 Uhr an gefährlichen Stellen geräumt und gestreut werden. Das rechtliche Regelwerk weist auch darauf hin, dass Schnee ausnahmsweise an den Straßenrand geschippt werden darf, solange dies keine Sichtbehinderung verursacht.

Für die Kaufbeurer heißt das: Zuerst den Streusplitt abholen, dann rechtzeitig räumen und streuen, um Unfälle auf rutschigen Wegen zu vermeiden. So bleibt der Winter für alle ein wenig sicherer.

Weitere Informationen zur Räum- und Streuverordnung der Stadt sind auf den offiziellen Webseiten der Stadtverwaltung zu finden. Ein gewisses Maß an Eigenverantwortung kann nicht schaden – für die eigene Sicherheit und die der Mitbürger.

Für all jene, die noch mehr Informationen möchten, bieten die folgenden Links hilfreiche Einblicke: Merkur berichtet, Allgäuer Zeitung informiert, und für rechtliche Aspekte zum Winterdienst gibt es auch hilfreiche Informationen auf der Seite des ADAC.