Freie Schulungen für Ehrenamtliche: So entlasten Sie Pflegebedürftige!

Freie Schulungen für Ehrenamtliche: So entlasten Sie Pflegebedürftige!
Landratsamt Haßberge, Haßfurt, Deutschland - Die Gesellschaft altert und mit ihr steigt der Unterstützungsbedarf im Alltag, insbesondere für pflegebedürftige Menschen. In Bayern werden über 80% der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld betreut, oft durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Bekannte. Hier setzt das Pflegenetzwerk des Landkreises Haßberge an, das Freiwillige und deren wertvolle Arbeit unterstützt. Dieser Aspekt wird von in-und-um-schweinfurt.de besonders hervorgehoben.
Ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung für Pflegebedürftige ist die Möglichkeit, finanzielle Entlastung zu erhalten. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Zusätzlich kann eine Aufwandsentschädigung an nicht verwandte oder nicht im selben Haushalt lebende Helfer gezahlt werden, sofern diese bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Hierzu zählen eine berufliche Ausbildung im sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich oder der Nachweis einer Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen, wie sie im § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 des AVSG festgelegt sind.
Schulung für freiwillige Helfer
Das Pflegenetzwerk Landkreis Haßberge bietet eine kostenfreie Schulung an, die am 24. Juli 2025 von 9.00 bis 15.00 Uhr im Landratsamt Haßberge in Haßfurt stattfindet. Anmeldungen sind bis zum 20. Juli 2025 möglich. Menschen, die anderen im Alltag Unterstützung bieten möchten und eine finanzielle Entlastung suchen, sind hier genau richtig. Interessierte können sich direkt bei Vera Ksinski unter der E-Mail-Adresse psp@hassberge.de oder telefonisch unter 09521 / 27 396 melden.
Aber welche weiteren Möglichkeiten zur Unterstützung gibt es für Pflegebedürftige? Laut bundesgesundheitsministerium.de erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 monatliche Sachleistungen von 929,50 Euro, sowie ein anteiliges Pflegegeld von 400,00 Euro. Ab Februar 2025 plant eine betroffene Person, ihre Ansprüche zu erweitern, indem sie 40% des nicht ausgenutzten ambulanten Sachleistungsbetrags von 1.859,00 Euro für eine Einzelbetreuung zu Hause verwenden möchte. Dies entspricht 743,60 Euro pro Monat.
Finanzielle Ansprüche und Überzahlungen
Eine besondere Situation tritt auf, wenn es um Überzahlungen von Pflegegeld geht. Im Zeitraum von Februar bis April 2025 erhielt eine Pflegebedürftige mehr Pflegegeld, als ihr tatsächlich zustand. Die Pflegekasse zahlte für diese Monate jeweils 400,00 Euro, obwohl der rechtmäßige Anspruch nur 80,00 Euro monatlich betrug. Diese Überzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden, sondern werden mit der Kostenerstattung verrechnet.
Insgesamt hat die Pflegebedürftige im genannten Zeitraum Leistungen von 2.230,80 Euro bezogen. Die Pflegekasse hat hierbei 1.200,00 Euro an Pflegegeld ausgezahlt, ist jedoch nur für 240,00 Euro anspruchsberechtigt. Die Differenz von 960,00 Euro stellt eine Überzahlung dar, die nicht zurückgefordert wird.
Die Entwicklungen rund um die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Helfer sind nicht nur ein Zeichen unserer gesellschaftlichen Verantwortung, sondern auch ein wichtiges Signal für die, die im Hintergrund arbeiten. Die Initiativen des Pflegenetzwerks zeigen auf, wie wichtig es ist, Freiwilligen die Werkzeuge und das Wissen zu geben, um die Betroffenen tatkräftig zu unterstützen.
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Ort | Landratsamt Haßberge, Haßfurt, Deutschland |
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