Zukunft der Bildung: Lehrkräfte fordern bessere Arbeitsbedingungen!

Der BLLV-Kreisverband Günzburg und das Schulamt diskutieren über Lehrkräfte-Arbeitsbedingungen in Ichenhausen am 12.08.2025.

Der BLLV-Kreisverband Günzburg und das Schulamt diskutieren über Lehrkräfte-Arbeitsbedingungen in Ichenhausen am 12.08.2025.
Der BLLV-Kreisverband Günzburg und das Schulamt diskutieren über Lehrkräfte-Arbeitsbedingungen in Ichenhausen am 12.08.2025.

Zukunft der Bildung: Lehrkräfte fordern bessere Arbeitsbedingungen!

In Ichenhausen trafen sich Fachkräfte und Entscheidungsträger, um über die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften zu diskutieren. Der BLLV-Kreisverband Günzburg und das Staatliche Schulamt kamen zusammen, und bei Kaffee und Kuchen wurde ein fruchtbarer Austausch angestoßen. Sechs Mitglieder des Kreisverbands und drei Schulräte für Grund- und Mittelschulen nahmen an diesem Treffen teil, das von der Klausur des BLLV Günzburg initiiert wurde, um drängende Themen zur Sprache zu bringen. Der Futurologe Max Thinius wies auf die zentrale Rolle guter Rahmenbedingungen im Schulalltag hin, was den Anwesenden sichtlich am Herzen lag.

Das Hauptziel des Treffens war die Entwicklung transparenter und verlässlicher Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte. Besonders diskutiert wurden Themen wie die Teilzeitarbeit, der Einsatz der Mobilen Reserve und die Auswirkungen von Lehrerzuweisungen auf den Schulbetrieb. Trotz der bestehenden Vorgaben zeigten sich die Schulräte offen für die Vorschläge des BLLV. Kreisvorsitzender Roland Grimm und Thomas Schulze vom Staatlichen Schulamt hoben die Notwendigkeit tragfähiger Lösungen hervor.

Schulrecht und Teilzeitbeschäftigung

Ein wichtiger Punkt in den Diskussionen war die Situation von Lehrkräften in Teilzeit. Diese Form der Anstellung bringt unterschiedliche Regelungen mit sich, die teilweise für Beamte und Tarifbeschäftigte abweichen. Laut dem Deutschen Schulportal darf die Teilzeitbeschäftigung bei Beamten maximal auf die Hälfte der wöchentlichen Pflichtstundenzahl reduziert werden, und die Zustimmung des Dienstvorgesetzten ist erforderlich. Bei familiären Gründen kann eine Genehmigung nur dann verweigert werden, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.

In der Praxis bedeutet das, dass Lehrkräfte unter bestimmten Umständen ihre Arbeitszeiten anpassen können, allerdings sind dabei auch Ansprüche auf einen festen Stundenplan nicht gegeben. Während der Gespräche betonten die Teilnehmer die Wichtigkeit, die Bedürfnisse der Lehrkräfte mit den organisatorischen Erfordernissen der Schulen in Einklang zu bringen. Wichtig ist zudem, dass Teilzeitkräfte im Zuge ihrer Tätigkeiten auch weiterhin Klassenleitungen und Prüfungen übernehmen müssen und eine entsprechende Entlastung bei überproportionaler Belastung notwendig ist.

Zukunftsperspektiven

Ein großer Wunsch von Seiten des BLLV war, dass ihre Vorschläge und Anregungen in die zukünftigen Entscheidungen des Schulamts einfließen. Der Dialog zwischen beiden Seiten wurde als überaus wichtig erachtet, um die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte nachhaltig zu verbessern. In einer Zeit, in der gute Rahmenbedingungen unverzichtbar sind, war die Gesprächsinitiative ein vielversprechender Schritt, den alle Beteiligten gerne fortsetzen wollen. Hier liegt gewissermaßen der Schlüssel zu einem harmonischen Schulalltag, der sowohl Lehrkräften als auch Schülern zugutekommt.

Die Erkenntnisse des Treffens werden nun in den nächsten Gesprächen und Entscheidungen eine Rolle spielen, sodass man gespannt sein kann, wie sich die Diskussionen weiter entwickeln werden. Der Wille zur Zusammenarbeit ist auf beiden Seiten spürbar, und man darf überzeugt sein, dass der Austausch nicht nur von Kaffee und Kuchen geprägt war, sondern auch von einem klaren Ziel: Das Wohl der Lehrkräfte und somit der Schüler zu fördern.