Fahrer ohne Lizenz: Handyverstoß endet mit Unfall und Folgen!

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Ein 44-Jähriger verursachte mit seinem Handy am Steuer in Freising mehrere Kollisionen und erwartet jetzt Strafen und Verfahren.

Ein 44-Jähriger verursachte mit seinem Handy am Steuer in Freising mehrere Kollisionen und erwartet jetzt Strafen und Verfahren.
Ein 44-Jähriger verursachte mit seinem Handy am Steuer in Freising mehrere Kollisionen und erwartet jetzt Strafen und Verfahren.

Fahrer ohne Lizenz: Handyverstoß endet mit Unfall und Folgen!

Am späten Samstagnachmittag, den 16. November 2025, hat ein 44-jähriger Mann auf der Staatsstraße 2049 zwischen Seysdorf und Abens für Aufregung gesorgt. Er fiel mehreren Verkehrsteilnehmern durch seine auffällige Fahrweise auf. Diese berichteten von einer Schlangenlinienfahrt und sogar von Kollisionen mit Leitpfosten. Die alarmierten Autofahrer schafften es schließlich, den Mann zum Anhalten zu bewegen, und warteten, bis die Polizei eintraf. Bei der Kontrolle wurde schnell klar, dass der Mann während der Fahrt sein Handy benutzt hatte. Normalerweise zieht dies ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und eine Fahrverbotszeit mit sich, doch die Situation des Mannes war noch komplizierter: Er hatte keine gültige Fahrerlaubnis.

Die Nutzung des Handys am Steuer ist in Deutschland absolut verboten und stellt eine erhebliche Gefahr dar, wie auf der ADAC-Webseite betont wird. Die Strafen dafür sind in den letzten Jahren stark angezogen worden. Im Fall des 44-Jährigen könnte er nun nicht nur mit einer Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit rechnen, sondern auch mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein.

Schwere Konsequenzen für Handynutzer

Bereits seit der Gesetzesänderung 2017 ist die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer weitreichend reguliert. Das Verbot erstreckt sich nicht nur auf Telefonate, sondern auch auf das Schreiben und Lesen von Nachrichten. Wer seinen Blick auf das Gerät lenkt, begibt sich in Gefahr, sei es beim Ablesen der Uhrzeit oder beim Ablehnen eines Anrufs. Zur Erinnerung: Smartphones und Tablets dürfen im Auto nur in Halterungen verwendet werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder: 100 Euro und einen Punkt für die Nutzung während der Fahrt, was bei gefährdendem Verhalten auf 150 Euro und zwei Punkte steigen kann, und bei Sachbeschädigungen sogar auf 200 Euro. Besonders in der Probezeit wiegen solche Verstöße schwer und können die Dauer der Probezeit erheblich verlängern sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich ziehen.

Doch wie wird ein Handyverstoß konkret geahndet? Die Grundlage für Bußgeldbescheide sind häufig Beobachtungen von Polizeibeamten oder Beweismittel in Form von Fotos oder Videos, wie auf Blitzereinspruch erläutert. Ein Nachweis ist hier entscheidend: Polizeiliche Beobachtungen müssen korrekt dokumentiert und interpretiert werden, um die Strafen zu rechtfertigen. Fotos oder Videos müssen klare Beweiskraft haben – unscharfe Einstellungen können eine Challenge für die Beweisführung darstellen.

Die Stellung des Angeklagten

Für den 44-jährigen Fahrer könnte es nun ernst werden. Das Besitzen eines Smartphones während der Fahrt im ungeladenen Zustand allein ist nicht illegal, aber das Benutzen kann schwerwiegende Folgen haben. Da er zudem keine Fahrerlaubnis hatte, steht ihm ein Strafverfahren ins Haus, das sich über die möglichen Bußgelder hinaus langfristig auf seine Mobilität auswirken könnte. In solchen Situationen kann es sich lohnen, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen – Fachanwälte für Verkehrsrecht können helfen, eine Akteneinsicht zu beantragen und die Beweismittel zu prüfen, um gegebenenfalls Einspruch gegen die Bußgelder zu erheben.

Die Ereignisse rund um die Staatsstraße 2049 sollten für alle Verkehrsteilnehmer eine Warnung sein. Die Straßen sind zum Fahren da, nicht zum Handy tippen oder telefonieren. Bleibt also am besten konzentriert, um sicher an euer Ziel zu gelangen – ohne Schlangenlinienfahrt und Handy in der Hand.

Süddeutsche berichtet über den Vorfall, der einmal mehr zeigt, wie gefährlich Ablenkungen am Steuer sein können.