Psychiatrische Einweisung: Brandstifter aus Erding bleibt in der Anstalt
In Erding entschied das Landgericht über die psychische Unterbringung eines Mannes, der zweimal Feuer legte. Urteil nach Brandanschlägen.

Psychiatrische Einweisung: Brandstifter aus Erding bleibt in der Anstalt
In Erding hat das Landgericht Landshut in einem aufsehenerregenden Fall entschieden, der die Stadt und ihre Bewohner noch lange beschäftigen wird. Nach zwei Tagen Verhandlung fällte das Gericht ein Urteil über einen 31-Jährigen, der an zwei verschiedenen Orten Feuer gelegt hat. Das Urteil, das am 17. November 2025 verkündet wurde, sieht eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung vor. Ein Antrag auf Bewährung wurde abgelehnt.
Der erste Vorfall ereignete sich am 24. März kurz vor Mitternacht, als der Beschuldigte an einer geschlossenen Tankstelle einen Brand legte. Die Flammen sprangen bis zu 50 Zentimeter hoch, das Eingreifen der Feuerwehr war jedoch nicht nötig, da Polizeibeamte das Feuer mit Handfeuerlöschern schnell löschen konnten. Überwachungskameras dokumentierten, wie der Mann einen Molotow-Cocktail entzündete und dann flüchtete. Kurz darauf wurde er in der Nähe festgenommen. Trotz dieser dramatischen Ereignisse bestätigten die Ermittler, dass von dem Brand keine Explosionsgefahr ausgegangen sei.
Psychische Erkrankung und ihre Folgen
Besonders erschreckend ist die psychische Verfassung des Täters: Er gab an, Stimmen zu hören und berichtete von belastenden Kindheitserfahrungen mit seinem Vater. Im Urteil erkannte das Gericht eine psychische Erkrankung, konkret eine paranoide Schizophrenie, an. Richter und Gutachter kamen zu dem Schluss, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat zwar psychisch erkrankt, jedoch nicht schuldunfähig war. Die Maßregel wurde somit nicht als Strafe, sondern als notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr und Behandlung angeordnet. Nach § 63 StGB ermöglicht das Gesetz eine solche Unterbringung, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene durch seine Erkrankung eine Bedrohung für die Allgemeinheit darstellt.
Der Vorfall wirft auch Fragen zur psychiatrischen Versorgung solcher Täter auf. Wie Experten berichten, benötigen psychisch kranke Straftäter häufig eine spezialisierte Behandlung, die in regulären Justizvollzugsanstalten oft nicht gegeben ist. Die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie kann unbefristet sein und ist stark reguliert; eine Entlassung erfolgt nur, wenn die Gefahr für die Allgemeinheit als nicht mehr relevant eingeschätzt wird.
Der Weg zur Psychiatrie
Das Landgericht stellte fest, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unbehandelt war, doch jetzt erhält er regelmäßig psychopharmakologische Therapie. Diese Medikamente sind ein zentraler Bestandteil der Behandlung, die auch psychotherapeutische Maßnahmen und sozialpädagogische Betreuung umfassen kann. Es bleibt abzuwarten, wie lange der 31-Jährige in der psychiatrischen Einrichtung bleiben muss, da eine Entscheidung über seine Entlassung stets von der Einschätzung unabhängiger psychiatrischer Gutachter abhängt.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig die richtige Einschätzung psychischer Erkrankungen in rechtlichen Verfahren ist. Es handelt sich um einen komplexen Spagat zwischen der Notwendigkeit des Schutzes der Allgemeinheit und dem Verständnis für die Erkrankungen der Betroffenen. Das Landgericht erkannte die Notwendigkeit dieser Unterbringung klar an; der Mann sitzt nun in einer forensischen Psychiatrie und es gibt keine Aussicht auf baldige Freilassung.