Nürnberger Fahranfänger mit falschem Kennzeichen auf frischer Tat ertappt!

Ein 20-Jähriger aus Nürnberg wird in Eichstätt wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch ermittelt.
Ein 20-Jähriger aus Nürnberg wird in Eichstätt wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch ermittelt. (Symbolbild/MW)

Nürnberger Fahranfänger mit falschem Kennzeichen auf frischer Tat ertappt!

Eichstätt, Deutschland - Ein 20-Jähriger aus Nürnberg hat sich am Freitag, den 6. Juni, in Eichstätt mit falschen Kennzeichen ins Rampenlicht der Polizei gebracht. Während einer Kontrolle um 17 Uhr stellte die Polizeiinspektion Eichstätt fest, dass an dem Audi des jungen Mannes ein Ausfuhrkennzeichen angebracht war, welches tatsächlich einem Ford zugeordnet war. Ein klassischer Fall von Kennzeichenmissbrauch, der nach den geltenden Gesetzen kräftige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dies berichtet der Donau Kurier.

Es stellte sich heraus, dass der Pkw des 20-Jährigen weder eine Zulassung hatte, noch über eine gültige Versicherung verfügte. Auch die Weiterfahrt wurde umgehend unterbunden, und der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Der junge Mann sieht sich nun mit Anzeigen wegen Urkundenfälschung und weiteren Vergehen konfrontiert.

Die rechtlichen Folgen von Kennzeichenmissbrauch

Was bedeutet Kennzeichenmissbrauch genau? Laut anwalt.de fällt es unter § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dabei wird ein falsches Kennzeichen an einem nicht zugelassenen Fahrzeug angebracht. Das dient nicht nur dem persönlichen Vorteil, sondern birgt auch erhebliche rechtliche Risiken. Man könnte sich mit Störungen des öffentlichen Verkehrs und einer besorgten Polizei schnell in Schwierigkeiten bringen.

Wichtig zu wissen ist, dass das Anbringen eines Kennzeichens an ein anderes Fahrzeug gleich als Urkundenfälschung gewertet wird. Ein Kennzeichen wird erst durch die Verbindung mit einem Fahrzeug zu einer „zusammengesetzten Urkunde“. Das Fahren mit einem falsch gekennzeichneten Fahrzeug gilt somit als Gebrauch einer gefälschten Urkunde, die nach § 267 StGB bestraft wird, wie auch die Anwaltskanzlei erklärt.

Strafen und Bußgelder

Die Strafen für Kennzeichenmissbrauch können drastisch sein. Im besten Fall kommt man mit einer Geldstrafe davon, im schlimmsten Fall drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder sogar mehr, wenn man sich der Urkundenfälschung schuldig macht. Bei schwerwiegenden Fällen, wie etwa der bandenmäßigen Urkundenfälschung, können bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Das ist ein Risiko, das man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Zusätzlich zu diesen strafrechtlichen Folgen gibt es auch Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden. Geschieht beispielsweise das Fahren ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen, wird das mit 60 Euro bestraft. Für eine schlechte Lesbarkeit des Kennzeichens sind es nur 5 Euro, dennoch summiert sich dies schnell, wenn man nicht aufpasst.

Für den 20-Jährigen aus Nürnberg ist der Vorfall ein deutliches Warnsignal. Bei derartigen Situationen ist es ratsam, sich rechtzeitig juristischen Beistand zu holen. Ein Anwalt kann nicht nur klare Informationen über die vorliegende Situation geben, sondern auch helfen, eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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OrtEichstätt, Deutschland
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