Die Wahl des Diözesanadministrators: Eichstätt steuert durch die Vakanz!

Nach dem Rücktritt des Bischofs von Eichstätt wählen aktive Mitglieder des Domkapitels am 13. Juni einen neuen Diözesanadministrator.
Nach dem Rücktritt des Bischofs von Eichstätt wählen aktive Mitglieder des Domkapitels am 13. Juni einen neuen Diözesanadministrator. (Symbolbild/MW)

Die Wahl des Diözesanadministrators: Eichstätt steuert durch die Vakanz!

Eichstätt, Deutschland - Es ist ein bedeutender Moment für das Bistum Eichstätt: Am Freitag, dem 13. Juni, stehen die aktiven Mitglieder des Eichstätter Domkapitels vor der wichtigen Aufgabe, einen neuen Diözesanadministrator zu wählen. Dieser Schritt folgt auf den Rücktritt des bisherigen Bischofs, der einen Übergangsprozess in der Diözesanleitung einläutet. Wie Bistum Eichstätt berichtet, müssen die Mitglieder des Domkapitels innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz, die am 8. Juni begann, handeln.

Der neue Diözesanadministrator wird kommissarisch die Leitung der Diözese übernehmen. Er hat nahezu dieselben Rechte und Pflichten wie ein amtierender Diözesanbischof, jedoch mit einer entscheidenden Einschränkung: Größere strukturelle oder pastorale Veränderungen sind während dieser Vakanz nicht erlaubt. Es handelt sich also um eine Übergangszeit, in der Stabilität und Kontinuität gewahrt werden sollen.

Die Rolle des Diözesanadministrators

Die Aufgaben des Diözesanadministrators sind klar umrissen. In der Sedisvakanz, in der kein Bischof im Amt ist, trägt er die Verantwortung und leitet die Diözese. Wenn kein Weihbischof vorhanden ist, übernimmt das Konsultorenkollegium die Leitung, während in Eichstätt das Domkapitel die Wahl der neuen Leitung des Bistums vornimmt. Die Voraussetzungen für das Amt sind ziemlich klar: Der gewählte Priester muss mindestens 35 Jahre alt sein und darf zuvor nicht für den vakanten bischöflichen Stuhl benannt worden sein. Außerdem erlangt er mit der Annahme seiner Wahl automatisch Amtsgewalt, ohne dass eine Bestätigung notwendig ist, wie Wikipedia ausführt.

Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass der Diözesanadministrator während seiner Amtszeit keine Entscheidungen treffen darf, die den künftigen Bischof in seinen Rechten einschränken. Das klingt kompliziert, ist aber in der Praxis für die Harmonie innerhalb der Diözese von großer Bedeutung. Auch größere Veränderungen, die den zukünftigen Bischof betreffen könnten, sind nicht gestattet.

Ein beruhigendes Licht am Ende des Tunnels

Nach der Wahl des Diözesanadministrators wird ein ständiger Vertreter bestimmt, der die Leitung des Bischöflichen Ordinariates übernimmt und de facto die Rolle eines Generalvikars während der Vakanz erfüllt. Interessanterweise endet das Amt des bisherigen Generalvikars automatisch mit dem Rücktritt des Bischofs, was dieser Übergangssituation zusätzliche Komplexität verleiht.

Parallel zur Wahl des Diözesanadministrators bereitet das Domkapitel eine Vorschlagsliste für den künftigen Bischof vor. Diese Liste wird dem Vatikan übermittelt, doch die endgültige Entscheidung über die Ernennung liegt beim Papst, der nicht an die Vorschlagslisten gebunden ist.

Ein konkreter Zeitpunkt für die Ernennung des neuen Bischofs steht noch nicht fest, was bedeutet, dass die Diözese nun in diesem Übergangsprozess auf klare Ansagen wartet. Der Diözesanadministrator wird die wichtige Verantwortung tragen, die Diözese in einer Zeit der Unsicherheit zu leiten und auf das zu warten, was die Zukunft bringt.

Mit diesen Schritten wird der Grundstein für eine Neuorientierung im Bistum Eichstätt gelegt, während die Gemeinde und die Verantwortlichen darauf hoffen, bald einen neuen Bischof in ihren Reihen willkommen zu heißen.

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OrtEichstätt, Deutschland
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