E-Autos: Kostenloses Parken in Schönau - Kommunen im Widerstand!

Berchtesgadener Land testet ab April 2025 kostenloses Parken für E-Autos. Bürgermeister warnt vor finanziellen Verlusten für die Gemeinde.
Berchtesgadener Land testet ab April 2025 kostenloses Parken für E-Autos. Bürgermeister warnt vor finanziellen Verlusten für die Gemeinde. (Symbolbild/MW)

E-Autos: Kostenloses Parken in Schönau - Kommunen im Widerstand!

Schönau, Deutschland - In Bayern tut sich eine spannende Entwicklung rund um das Thema Elektromobilität auf. Ab dem 1. April 2025 dürfen Elektroautos, deren Kennzeichen mit einem „E“ endet, auf öffentlich gekennzeichneten Parkplätzen für bis zu drei Stunden kostenlos parken. Dies hat die bayerische Staatsregierung eingeführt, um E-Fahrzeuge attraktiver zu gestalten und somit zur Reduktion von Lärm und Luftverschmutzung beizutragen. Laut Stmi.bayern.de sind markierte Parkplätze für E-Fahrzeuge nicht erforderlich, was die Ausweitung dieser Regelung erleichtert.

Gerade in den touristischen Hotspots Bayern kann dies für viele Fahrer von E-Autos ein großes Plus sein. So auch im Berchtesgadener Land, wo der Königssee jedes Jahr Hunderttausende Besucher anzieht. Der große Parkplatz in Schönau, der aufgrund seiner Lage sehr frequentiert ist, könnte von dieser neuen Regelung profitieren. Doch hier gibt es bereits Widerstand: Bürgermeister Hannes Rasp (CSU) äußert Bedenken, da die Mindereinnahmen von bis zu 200.000 Euro jährlich für die Gemeinde „sehr weh tun“ würden. Um dieser Herausforderung zu entkommen, hat Schönau den Parkplatz kurzerhand in eine „kommunale Einrichtung“ umgewandelt, um der bayerischen Regelung zu entgehen, wie berichtet von Br.de.

Reaktionen aus den Kommunen

Die Neuregelung trifft nicht nur in Schönau auf geteilte Meinungen. Auch in Rosenheim, wo die Stadtverwaltung die Gebührenordnung nicht anpassen wollte, war die Reaktion durchweg negativ. Hier gilt für die meisten öffentlichen Parkplätze eine Höchstparkdauer von zwei Stunden, selbst für E-Autos. Dies führt zu Spannungen mit dem bayerischen Innenministerium, das die Anordnung unterstützt, aber keine Ausgleichszahlungen für die damit verbundenen finanziellen Verluste der Kommunen vorsieht.

Wie Hans-Peter Mayer, Direktor des bayerischen Gemeindetags, deutlich macht, ist die Anordnung aus München ein Eingriff in die Entscheidungshoheit der Kommunen. Er fordert mehr Handlungsspielräume für die Gemeinden, damit diese eigenverantwortlich über Parkgebühren und -regelungen entscheiden können. Innenminister Joachim Herrmann hingegen verweist auf den „positiven kommunalen Finanzausgleich für 2025“ und möchte die Elektromobilität stärken.

Regeln für das kostenlose Parken

Die Regelung für das gebührenfreie Parken erstreckt sich über die ersten drei Stunden. E-Auto-Fahrer müssen dafür einfach eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen oder an einem Parkplatz mit Parkautomaten ein kostenloses Ticket ziehen. Besonders wichtig: Die Höchstparkdauer darf dabei nicht überschritten werden. Dies führt dazu, dass die Parkzeit für lange Aufenthalte geschickt geplant werden muss, wie Erlangen.de erläutert.

Die Kommunen in Bayern finden sich aktuell in einer Zwickmühle: Sie sollen die Nutzung von E-Autos fördern und gleichzeitig auf ihre Einnahmen achten. Die bis 2026 befristete Regelung soll vor allem Erfahrungen sammeln und die E-Mobilität in städtischen Ballungsräumen vorantreiben. Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunen auf die Herausforderungen reagieren und ob sie Wege finden, die Interessen von Touristen und heimischen Autofahrern miteinander in Einklang zu bringen.

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OrtSchönau, Deutschland
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