Grunderwerbsteuer: So vermeiden Käufer teure Fallen beim Hausbau!

Erfahren Sie, wie Grunderwerbsteuer bei Bauträgerverträgen in Bayern wirkt und welche Sonderwünsche steuerliche Folgen haben können.
Erfahren Sie, wie Grunderwerbsteuer bei Bauträgerverträgen in Bayern wirkt und welche Sonderwünsche steuerliche Folgen haben können. (Symbolbild/MW)

Grunderwerbsteuer: So vermeiden Käufer teure Fallen beim Hausbau!

Bad Kissingen, Deutschland - Die Grunderwerbsteuer ist ein entscheidendes Thema für Käufer von Immobilien, insbesondere bei Verträgen mit Bauträgern. In Deutschland liegen die Steuersätze in den meisten Bundesländern zwischen 5,0 und 6,5 Prozent. In Bayern hingegen erfreut man sich an einer vergleichsweise günstigen Grunderwerbsteuer von nur 3,5 Prozent. Käufer von Grundstücken und den darauf zu errichtenden Wohnhäusern müssen jedoch darauf achten, dass die Grunderwerbsteuer sowohl beim Kauf des Grundstücks als auch beim Bau des Hauses fällig wird, wie die Mainpost berichtet.

Ein interessantes Detail betrifft die sogenannten Sonderwünsche, die nach dem Vertragsabschluss geäußert werden. Wer sich etwa für einen hochwertigeren Fußbodenbelag entscheidet, sieht sich oft mit zusätzlichen Kosten und folglich einer höheren Steuerlast konfrontiert. Dies ist besonders wichtig zu beachten, da die Rechtsprechung, wie jüngste Urteile des Bundesfinanzhofs (Az. II R 18/22), besagen: Mehrkosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf stehen, können die Grunderwerbsteuer beträchtlich erhöhen. Um diese zusätzlichen Steuerlasten zu vermeiden, empfiehlt es sich, nicht dringend notwendige Änderungen nach Vertragsabschluss vorzunehmen und externe Handwerker für solche Zusatzleistungen zu engagieren, sofern dies vertraglich zulässig ist.

Rechtlicher Rahmen und Urteile

Die Urteile des Bundesfinanzhofs, namentlich die Verfahren II R 15/22 und II R 18/22, verdeutlichen die steuerlichen Implikationen von nachträglich vereinbarten Sonderwünschen. Die Gerichte haben entschieden, dass solche Wünsche grunderwerbsteuerpflichtig sind, wenn sie in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen. Das bedeutet konkret: Wenn Käufer von Bauträgern ihre Änderungswünsche äußern, müssen sie nicht nur mit zusätzlichen Baukosten rechnen, sondern auch mit einer automatisch höheren Grunderwerbsteuer, wenn die Umsetzung dieser Wünsche durch den Bauträger erfolgt.

Ein interessanter Aspekt dieser Rechtsprechung ist, dass Kosten für Hausanschlüsse nicht als nachträgliche Sonderwünsche gelten, da sie im ursprünglichen Kaufvertrag festgelegt werden. Dies zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist. Käufer sollten daher bereits bei Vertragsabschluss darauf achten, welche Ausstattungen und Zusatzwünsche inkludiert sind, um unliebsame steuerliche Überraschungen zu vermeiden.

Strategische Planung beim Immobilienkauf

Für Käufer ist es entscheidend, beim Erwerb von Immobilien vom Bauträger strategisch vorzugehen. Der Kaufvertrag und der Werkvertrag sollten, wenn möglich, getrennt abgeschlossen werden, um die Grunderwerbsteuer für die Gebäudeerrichtung zu umgehen. Ein rechtlich oder objektiv enger Zusammenhang kann die Steuerpflicht auslösen, deshalb ist es ratsam, die Verträge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Optimale Planung kann helfen, die Steuerlast zu minimieren. Ein separates und zeitlich unabhängig vom Grundstückskauf durchgeführter Vertrag über die Errichtung des Gebäudes kann dabei von Vorteil sein. Diese Überlegungen sollten im Rahmen eines umfassenden Plans berücksichtigt werden, um den Immobilienerwerb so erfreulich wie möglich zu gestalten.

So bleibt festzuhalten: Wer in Bayern ein Haus kaufen möchte, tut gut daran, sich frühzeitig mit den möglichen steuerlichen Folgen auseinanderzusetzen. Denn je besser man vorbereitet ist, desto weniger unerwartete Kosten werden den Kauf begleiten.

Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie in den Berichten der Mainpost, sowie bei Experten.de und Grunderwerbsteuer.de.

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OrtBad Kissingen, Deutschland
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