Sanierung in Ansbach: Stadt lädt Eigentümer zur wichtigen Dialogrunde ein!

Sanierung in Ansbach: Stadt lädt Eigentümer zur wichtigen Dialogrunde ein!
Ansbach, Deutschland - In Ansbach wartet am 16. Juli 2025 eine spannende Gelegenheit auf alle Immobilienbesitzer der Altstadt. Mit einer Auftaktveranstaltung möchte die Stadt Ansbach einen Dialog über die Herausforderungen und Chancen für Eigentümer von Innenstadtimmobilien schaffen. Die Themen dabei sind vielfältig: Sanierungsbedarf, Nutzungsperspektiven und zukünftige Ertragsmöglichkeiten stehen im Zentrum der Diskussion. Dies ist nicht nur ein wichtiges Anliegen der Stadt, sondern auch eine hervorragende Möglichkeit für die Eigentümer, ihr Wissen zu erweitern und sich mit Fachleuten auszutauschen. Laut Fränkischer wird während dieser Veranstaltung auch auf die städtebauliche Fördermaßnahme eingegangen, die Unterstützung in der Erstellung von Machbarkeitsstudien beinhält.
Das geplante Programm umfasst die Betrachtung steuerlicher Aspekte der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien sowie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermitteln. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass der Erhalt und die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden auch mit einigen Stolpersteinen verbunden sind. BSB wirft zurecht die Frage auf, wie sich bauliche Veränderungen auf die bauphysikalischen Funktionen auswirken. Eine unsachgemäße Planung könne das Gleichgewicht der Bausubstanz stören und es sei ratsam, nur Fachleute mit entsprechender Erfahrung einzubeziehen. Gerade bei der geplanten energetischen Verbesserung ist dies von zentraler Bedeutung, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden.
Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile
Wussten Sie, dass Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien attraktive Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können? Je nach Art der Sanierung kommen verschiedene Institutionen ins Spiel, darunter die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Diese Einrichtungen bieten nicht nur günstige Kredite, sondern auch Zuschüsse zur Unterstützung von energetischen Sanierungen und der Erhaltung historischer Bausubstanz an. Informationen dazu findet man auch auf der Webseite von Das Baudenkmal.
Wer sein denkmalgeschütztes Objekt selbst nutzt, kann sogar besondere steuerliche Vergünstigungen geltend machen. BSB erläutert, dass Kosten für Sanierungen über einen Zeitraum von neun Jahren bei der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Dies macht den Erhalt und die Sanierung solcher Immobilien nicht nur moralisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Steuervorteile bei der Grund-, Erbschafts- und Schenkungsteuer sind ebenfalls möglich, wenn man einen Steuerberater konsultiert.
Einladung zur Veranstaltung
Die Stadt Ansbach lädt alle Eigentümer von Innenstadtimmobilien herzlich zur Teilnahme an dieser wichtigen Veranstaltung ein. Ziel des Dialogs ist es, nicht nur Herausforderungen zu benennen, sondern auch Lösungen zu erarbeiten und positive Beispiele erfolgreicher Sanierungen zu präsentieren. Der Kontakt für weitere Informationen steht über die Wirtschaftsförderung zur Verfügung: E-Mail kontaktieren unter wirtschaftsfoerderung@ansbach.de oder telefonisch unter 0981 51-320.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mit Experten ins Gespräch zu kommen und Ihr Wissen über Sanierungsmöglichkeiten zu erweitern. Schließlich liegt viel Potenzial in den historischen Mauern der Ansbacher Altstadt! Seien Sie dabei, wenn es heißt, die Zukunft unserer Innenstadt aktiv zu gestalten!
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Ort | Ansbach, Deutschland |
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