Gericht kippt Einreiseverbot für kriminellen Polen dank Kleinkind

Verwaltungsgericht Lohr hebt Einreiseverbot gegen polnischen Vater auf; Entscheid berücksichtigt das Wohl seines einjährigen Sohnes.
Verwaltungsgericht Lohr hebt Einreiseverbot gegen polnischen Vater auf; Entscheid berücksichtigt das Wohl seines einjährigen Sohnes. (Symbolbild/MW)

Gericht kippt Einreiseverbot für kriminellen Polen dank Kleinkind

Main-Spessart, Deutschland - Ein aktueller Fall aus Lohr zeigt, wie kompliziert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von EU-Bürgern in Deutschland sind. Das Würzburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass einem 35-jährigen Mann aus Gleiwitz, Polen, trotz seiner kriminellen Vergangenheit der Aufenthalt in Deutschland nicht verwehrt werden darf. Der Fall des Mannes, der gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem 13 Monate alten Sohn in der Verhandlung anwesend war, wirft interessante Fragen zur Freizügigkeit auf, die für Unionsbürger von zentraler Bedeutung ist. Wie die Main Post berichtet, hat die Ausländerbehörde Aschaffenburg dem Polen den Aufenthaltstitel sowie das Recht auf Einreise für zwei Jahre entzogen.

Critics argue that such stringent measures should take precedence in cases involving individuals with serious criminal backgrounds. Doch die Hürden für einen solchen Ausschluss sind hoch. Schließlich spielt das Recht auf Freizügigkeit eine gewichtige Rolle, das seit der Einführung der EU-Richtlinie 2004/38/EG für alle Unionsbürger gilt. Laut eur-lex.europa.eu sind EU-Bürger, die über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen, berechtigt, ohne Visum in andere Mitgliedstaaten zu reisen und sich dort aufzuhalten.

Das Kind im Fokus der Entscheidung

Ein ganz besonderes Detail in diesem Fall ist das Verhalten des kleinen Sohnes, der während der Verhandlung immer wieder „Tetete“ rief, was der Vater als „Tata“ deutete. Offenbar hat die Anwesenheit und die kindliche Unschuld einen Einfluss auf das Urteil des Gerichts gehabt. Das Gericht entschied, dass die Bindung der Familie und insbesondere die Bedürfnisse des Kindes unerlässlich sind. Dies steht im Einklang mit dem Argument, dass auch nachziehende Familienangehörige gemäß der BAMF bereits im EU-Recht definiert sind und somit Rechte auf Freizügigkeit genießen.

Nach der Gesetzgebung der EU ist es für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten, dem EWR oder der Schweiz möglich, ohne Visum nach Deutschland einzureisen und sich dort niederzulassen, solange sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen. Dies umfasst beispielsweise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln oder einer Krankenversicherung für längere Aufenthalte. Der Richter wies darauf hin, dass die Integration in die deutsche Gesellschaft auch von der Familie des Mannes gewährleistet werden kann.

Herausforderungen durch die Freizügigkeit

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt eindrücklich, welche Herausforderungen sich aus der Freizügigkeit innerhalb der EU ergeben. Es ist ein Balanceakt zwischen den Rechten der EU-Bürger, die nach Artikel 1 des Freizügigkeitsgesetzes EU in Deutschland leben möchten, und den gesetzlichen Möglichkeiten zur Verweigerung des Aufenthalts aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

In einer Zeit, in der das Thema Migration und Aufenthalt in der politischen Diskussion steht, ist es wichtig, dass die rechtlichen Grundlagen wie die Richtlinie 2004/38/EG, die das Aufenthaltsrecht und die Freizügigkeit regelt, auch im nationalen Kontext verstanden werden. Damit wird auch klar, in welchen Fällen das Aufenthaltsrecht gesperrt werden kann, ohne die Prinzipien der EU zu verletzen.

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OrtMain-Spessart, Deutschland
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