Richter verbieten Reichlingen Terroristen-Bezeichnung für Demo-Teilnehmer!

Ein Gerichtsurteil untersagt Bürgermeister Hintersberger in Reichling die Bezeichnung von Demonstranten als "Terroristen".
Ein Gerichtsurteil untersagt Bürgermeister Hintersberger in Reichling die Bezeichnung von Demonstranten als "Terroristen". (Symbolbild/MW)

Richter verbieten Reichlingen Terroristen-Bezeichnung für Demo-Teilnehmer!

Reichling, Deutschland - In der kleinen Gemeinde Reichling in Oberbayern dreht sich momentan alles um eine umstrittene Bezeichnung, die die lokale Politik und die Bürger tief spaltet. Während die Anwohner gegen die Gasförderung auf die Straße gingen, nannte Bürgermeister Johannes Hintersberger (CSU) die Demonstranten kurzerhand „Terroristen“. Diese Äußerung blieb jedoch nicht ohne Konsequenzen: Das Verwaltungsgericht München stellte am 6. Juni fest, dass eine solchen Bezeichnung nicht nur unzulässig, sondern auch ehrverletzend ist. Ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro droht der Gemeinde, sollte sie gegen diesen Beschluss verstoßen, wie muenchen.t-online.de berichtet.

In seinem Urteil befand das Gericht, dass die Bezeichnung die Persönlichkeitsrechte des Demo-Anmelders Andreas Kohout verletzt. Nach der Kündigung im Mai, bei der Hunderten von Bürgern gegen die geplanten Gasbohrungen protestierten, reichte Kohout mit Unterstützung von Greenpeace Bayern Klage ein. Man konnte in der Gemeinde sogar in einem Mitteilungsblatt lesen, dass die Anfahrt der „Terroristen“ mit einem Anrufsammeltaxi kofinanziert wird. Diese Provokation schien für viele ein letztendlicher Ausschlag zu sein, der die Klage gegen die Äußerungen des Bürgermeisters nach sich zog, wie auch der merkur.de schildert.

Demonstrationsfreiheit im Fokus

Ein Schlüsselmoment in der Gerichtsbarkeit ist somit erreicht, da auch die Versammlungsfreiheit, ein Grundrecht in Deutschland, erneut auf den Prüfstand gestellt wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Demonstrationen sind klar definiert: sie müssen friedlich und ohne Waffen stattfinden. Im Fall Reichling sieht es jedoch so aus, als ob Meinungsäußerungen und persönliche Angriffe zum Alltag politischen Diskurses geworden sind. Lediglich 6% der Befragten unterstützen die Studentendemonstrationen in der Vergangenheit, während die Mehrheit skeptisch gegenüber Protesten eingestellt ist, was auch die öffentliche Meinung zur Versammlungsfreiheit prägt, wie die bpb.de beleuchtet.

Im Fall von Reichling zeigt sich, wie sensibel die Balance zwischen politischem Protest und öffentlichem Diskurs ist. Laut dem Gericht hat der Bürgermeister mit seinen Äußerungen das Sachlichkeitsgebot überschritten und damit die wiederholte Gefahr weiterer ehrverletzender Äußerungen in Aussicht gestellt. Zukünftige Ausgaben des Mitteilungsblattes könnten möglicherweise ähnliche Probleme verursachen, weshalb die Gemeinde dringend um einen neuen Umgangston ringen sollte.

Der Ausgang dieser Causa könnte weitreichende Folgen für die politische Landschaft und die Kommunikation in der Gemeinde haben. Die Klage von Kohout und die Unterstützung von Greenpeace Bayern könnten als Weckruf für andere Bürgerinitiativen dienen, sich zu Wort zu melden und ihre Bürgerrechte zu verteidigen. Die Lösung dieses Konflikts, der die Grundrechte betraf, könnte den wichtigen Dialog über die Versammlungsfreiheit fördern – ein Thema, das nie aus der Mode kommt.

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OrtReichling, Deutschland
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