18-Jähriger Freisinger sorgt mit BMW für Lärm-Alarm bei der Polizei!

18-Jähriger Freisinger sorgt mit BMW für Lärm-Alarm bei der Polizei!
Kammergasse, 85354 Freising, Deutschland - In der nächtlichen Stille der Kammergasse in Freising sorgte ein 18-jähriger junger Mann für unerwartet viel Lärm und zog damit die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich. Mit dem geliehenen BMW-Werkswagen seines Vaters gab er Gas, indem er das Gaspedal im Sportmodus durchdrückte und damit bewusst Krach erzeugte. Die Beamten bemerkten den auffälligen Fahrer an einer Ampel und schritten ein. Nach Auskunft von Merkur zeigte sich der junge Mann einsichtig und erkannte, dass seine Vorliebe für laute Motorgeräusche nicht von allen Anwohnern geteilt wird.
Es bleibt jedoch nicht ohne Folgen, denn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verursachung von unnötigem Lärm wurde eingeleitet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind klar geregelt. Der § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) besagt, dass Lärm als objektiv bewertbar gilt, wobei entscheidend ist, ob er die Nachbarschaft erheblich belästigt oder gar die Gesundheit schädigt.
Lärmschutz und Nachtruhe
In Deutschland schützen Lärmschutzgesetze und EU-Richtlinien die Bewohner in Wohngebieten vor unerwünschtem Krach. Ruhezeiten sind dabei besonders zu beachten, vor allem an Sonn- und Feiertagen. Die Nachtruhe, die von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr gilt, wird auch im Bundesimmissionsschutz-Gesetz festgehalten. Während dieser Zeiten sind laute Tätigkeiten, wie das Fahren mit einem lauten Fahrzeug, besonders kritisch.
Werden diese Regeln missachtet, können Lärmstörungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Bußgeldverfahren kann bis zu 5.000 Euro kosten, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Diese Sanktionen sind nicht nur für den Verursacher, sondern auch für die Allgemeinheit von Interesse. Der § 117 OWiG behandelt sowohl aktives Lärmverursachen als auch das Unterlassen von Maßnahmen, um Lärm zu reduzieren.
Somit bleibt festzuhalten: Ein gutes Händchen im Umgang mit Lärm ist nicht nur ratsam, sondern auch rechtlich erforderlich. Der Fall des jungen Mannes aus Freising zeigt, dass das Vergnügen am Lärm schnell in ernsthafte Probleme umschlagen kann. Die Nachbarn können sicherlich aufatmen, denn rechtliche Konsequenzen stehen an, und die Polizei hat ein wachsames Auge auf unbequeme Lärmmacher.
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Ort | Kammergasse, 85354 Freising, Deutschland |
Quellen |