Batterien aus E-Bikes: Wo und wie sie im Unterallgäu entsorgt werden!
Unterallgäu informiert über die neue EU-Verordnung zur Batterientrennung, die am 18. August 2025 in Kraft tritt. Aktuelle Entsorgungsoptionen.

Batterien aus E-Bikes: Wo und wie sie im Unterallgäu entsorgt werden!
Ein frischer Wind weht durch die Welt der Batterien – und das nicht nur in den lokalen Geschäften. Die EU hat eine neue Verordnung zur Entsorgung von Batterien ins Leben gerufen, die am 18. August 2025 in Kraft tritt. Diese Regelung soll nicht nur die Kreislaufwirtschaft stärken, sondern auch die Wiederverwendung von Batterien und deren Materialien fördern. Im Unterallgäu müssen sich die Bürger jedoch auf einige Übergangsregelungen einstellen. Merkur berichtet, dass Batterien aus E-Bikes oder Scootern momentan nicht an den Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
Die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises hat klargestellt, dass Low-Voltage-Batterien (LV-Batterien), die oft für E-Bikes und ähnliche Fahrzeuge verwendet werden, derzeit nicht an Wertstoffhöfen angenommen werden. Diese Batterien wiegen maximal 25 Kilogramm und sind für die Energieversorgung von Radfahrzeugen gedacht. Die Entscheidung, diese Batterien nicht an den Wertstoffhöfen zu akzeptieren, liegt daran, dass die Hersteller das Rücknahmesystem für öffentlich-rechtliche Entsorger noch nicht etabliert haben.
Hintergrund zur EU-Verordnung
Wie aus der österreichischen Website des BMLUK hervorgeht, wurde die Verordnung (EU) 2023/1542 bereits am 12. Juli 2023 erlassen und ersetzt die alte Richtlinie von 2006. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus von Batterien zu gewährleisten und die negativen Umweltauswirkungen zu verringern.
Die verschiedenen Kategorien von Batterien werden künftig in fünf Gruppen unterteilt: Gerätebatterien, LV-Batterien, Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien. Ab 1. Januar 2026 müssen alle Hersteller an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen und die entsprechenden Meldepflichten erfüllen.
Wie es weitergeht
Obwohl die neue Verordnung in Deutschland wie auch in Österreich für Aufsehen sorgt, bleibt die Rückgabe von LV-Batterien vorerst nur im Handel und an Verkaufsstellen möglich, sowohl im stationären Geschäft als auch im Versandhandel. Die Abgabe an Wertstoffhöfen wird erst ermöglicht, wenn die entsprechenden Rücknahmesysteme eingerichtet sind.
Für Fragen zur Entsorgung steht die Kommunale Abfallwirtschaft des Unterallgäus unter der Telefonnummer 08261/995-8090 zur Verfügung. Weitere Informationen sind auch in der Unterallgäu-App und auf der Website unterallgaeu.de zu finden.
