Müllgebühren-Fälligkeit: Jetzt rechtzeitig Zahlungen erledigen!
Das Landratsamt Tirschenreuth informiert Grundstückseigentümer über die Fälligkeit der Müllgebühren zum 31. Januar 2026.

Müllgebühren-Fälligkeit: Jetzt rechtzeitig Zahlungen erledigen!
Das Landratsamt Tirschenreuth hat alle Grundstückseigentümer informiert, dass die Müllgebühren für das erste Halbjahr 2026 bis zum 31. Januar fällig sind. Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss die Gebühren auf eines der angegebenen Konten überweisen. So steht es in einem aktuellen Bericht von Kreis-Tir. Für alle, die noch nicht die passenden Kontodaten parat haben, hier die wichtigsten Informationen:
Für Überweisungen kann das Konto der Sparkasse Oberpfalz Nord mit der IBAN DE61 7535 0000 0000 1002 30 und der BIC BYLADEM1WEN genutzt werden. Alternativ steht das Konto der Postbank Nürnberg mit der IBAN DE49 7601 0085 0008 9108 59 und der BIC PBNKDEFF760 zur Verfügung. An diese Bankverbindungen müssen die Gebühren unter Angabe der Kunden- und Bescheidnummer überwiesen werden.
Bedeutende Änderungen und wichtige Fristen
Besitzer von Grundstücken sollten darauf achten, dass Änderungen der Kontoverbindungen oder Eigentümerwechsel schriftlich dem Landratsamt Tirschenreuth mitgeteilt werden müssen. Dies kann per Post oder E-Mail an abfallwirtschaft(at)tirschenreuth.de erfolgen. Die Mitarbeiter des Landratsamtes stehen auch telefonisch unter 09633/923193-24 für Rückfragen zur Verfügung.
Zudem gibt es eine Liste mit den korrigierten Restmüllterminen für die Tour R15, die in den Ortschaften von Aschenhof bis Ziegelhütte gelten. Die Termine reichen bis zum 30. Dezember 2026 und sollten von den Anwohnern unbedingt berücksichtigt werden.
Neue Gebühren ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Mülltonnengebühren, die in einem weiteren Bericht von E.V.A. detailliert aufgelistet sind. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, die Größe und Anzahl der Mülltonnen je nach Bedarf zu wählen. Es besteht eine Anschlusspflicht an die Restmüll- und Biotonne; bei Eigenkompostierung kann auf die Biotonne verzichtet werden.
Die Leerung der Rest- und Biomülltonnen erfolgt in der Regel alle 14 Tage, während die Papiertonne alle vier Wochen geleert wird. Um sicherzustellen, dass die Tonnen rechtzeitig geleert werden, müssen sie bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag bereitgestellt werden, und zwar mit geschlossenem Deckel und der gültigen Gebührenkontrollmarke.
Abfallwirtschaft im Blick
Mit Blick auf die Abfallwirtschaft in Deutschland sind aktuelle Statistiken verfügbar, die umfangreiche Informationen zu Kunststoffabfällen enthalten. So berichtet Destatis, dass Kunststoffabfälle unter "gemischte Verpackungen / Wertstoffe" zu finden sind. Diese Daten sind nicht nur wichtig für die Abfallwirtschaft, sondern auch für jeden Haushalt, der seinen eigenen Abfall noch bewusster managen möchte.
Wir raten allen Bürgerinnen und Bürgern, die Ankündigungen und Fristen zu beachten, um mögliche Probleme zu vermeiden. In einer Zeit, in der Umweltschutz und Ressourcenschonung immer wichtiger werden, ist es entscheidend, sich rechtzeitig um die eigenen Müllgebühren und die Abfalltrennung zu kümmern.