Verurteilung wegen Vergewaltigung: Gericht erkennt erniedrigendes Verhalten an
Im Starnberger Prozess gestand ein 36-Jähriger Vergewaltigungsvorwürfe gegen seine Ex-Partnerin; Urteil: zwei Jahre Bewährung.

Verurteilung wegen Vergewaltigung: Gericht erkennt erniedrigendes Verhalten an
In einem aufrüttelnden Verfahren am Amtsgericht Starnberg wird einem 36-jährigen Mann die Vergewaltigung seiner ehemaligen Partnerin zur Last gelegt. Diese Beziehung, die fast neun Monate gedauert hat, war alles andere als harmonisch. Der Angeklagte wird beschuldigt, in zwei Nächten sexuelle Übergriffe begangen zu haben, während die Frau schlief, und das trotz ihres klaren Wunsches, in Ruhe gelassen zu werden. Die Staatsanwältin bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als besonders erniedrigend und gegen den erkennbaren Willen der Frau. Schockierende Details kommen ans Licht, die die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe unterstreichen. Die Frau schilderte, wie der Angeklagte in einem besonders aggressiven Moment einen Hammer gegen eine Wand warf und damit die bedrohliche Atmosphäre manifestierte, die sie während ihrer Beziehung ertragen musste.
Die Aussage der Frau wird von einem Kripobeamten als glaubwürdig bestätigt, was dem Prozess zusätzliches Gewicht verleiht. Der Angeklagte gestand zwar die Taten, gab jedoch keine weiteren Details preis. Die Ex-Partnerin hat keinen Kontakt mehr gewünscht und lehnte einen Täter-Opfer-Ausgleich ab, was zeigt, wie stark die psychischen Narben sind, die diese Erfahrungen hinterlassen haben. In der Urteilsverkündung wurde der Angeklagte wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht eine therapeutische Aufarbeitung an, um dem Angeklagten zu helfen, sich mit seiner Gewaltproblematik auseinanderzusetzen.
Hintergrund zu Gewalt gegen Frauen
Die erschütternden Ereignisse in Starnberg sind kein Einzelfall. Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland weit verbreitet und äußert sich in vielfältigen Formen. Laut Frauen gegen Gewalt haben 40 % der Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt. Das macht deutlich, dass jede vierte Frau Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erfahren hat. Diese Gewalt geschieht häufig im sozialen Nahraum, oft in den eigenen vier Wänden, wo Frauen sich eigentlich sicher fühlen sollten.
Ein beunruhigendes Phänomen, das mit der Gewalt gegen Frauen einhergeht, sind die häufigen Tabus und das Schweigen über die Taten. Die Anzeigebereitschaft ist oft durch soziale Normen beeinflusst, sodass viele Frauen, wie die Studie von Statista zeigt, sich scheuen, Hilfe zu suchen oder über ihre Erlebnisse zu sprechen. Psychische Gewalt tritt häufig also auch in Form von Einschüchterung und Drohungen auf, während körperliche Übergriffe ernsthafte und traumatisierende Folgen haben. Viele Betroffene leiden still, da sie Angst haben, nicht geglaubt zu werden.
Das Vertrauen stärken und sensibilisieren
Es ist wichtig, die Gesellschaft für dieses Thema zu sensibilisieren und das Bewusstsein für die Dunkelziffer der Gewalt gegen Frauen zu schärfen. Frauen, die in Notsituationen sind, wissen oft nicht, wo sie Hilfe finden können. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 ist eine wichtige Anlaufstelle, die im Jahr 2023 über 86.700 Kontaktaufnahmen verzeichnete. Dennoch ist der Bedarf an Frauenhäusern hoch, und viele müssen abgewiesen werden, da die Einrichtungen oft überfüllte Plätze bieten.
Die aktuellen Geschehnisse in Starnberg stehen somit nicht nur für den Einzelfall, sondern sind Teil eines größeren Problems, das neue Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erfordert. Ein Leben frei von Gewalt ist nicht nur ein grundlegendes Menschenrecht, es muss auch endlich zur Realität werden, damit jede Frau sich sicher fühlen kann — zu Hause und in der Öffentlichkeit.