Mordprozess in Schwabach: Gibt es einen heimtückischen Plan?

Ein 60-jähriger Mann steht in Schwabach vor Gericht, beschuldigt, seine Affäre's Ehemann am 19. August 2024 getötet zu haben.
Ein 60-jähriger Mann steht in Schwabach vor Gericht, beschuldigt, seine Affäre's Ehemann am 19. August 2024 getötet zu haben. (Symbolbild/MW)

Mordprozess in Schwabach: Gibt es einen heimtückischen Plan?

Schwabach, Deutschland - Der Fall um den tödlichen Angriff auf den Ehemann einer Frau in Schwabach zieht weiterhin die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich. Am 19. August 2024 soll ein 60-jähriger Angeklagter den Ehemann seiner Geliebten mit einem Küchenmesser erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen heimtückischen Mord vor, während der Angeklagte jegliche Mordpläne bestreitet und sich auf Notwehr beruft.

Die Vorgeschichte der Affäre zwischen dem Angeklagten und der Ehefrau des Getöteten ist ebenso tragisch wie komplex. Die beiden hatten über Jahre eine heimliche Beziehung, die in einem gemeinsamen Schreibwarengeschäft begann. Trotz einer Beendigung der Affäre flammte diese erneut auf, während das Paar in einer Trennungsphase war. Der Ehemann soll seine Frau über Jahre hinweg schlecht behandelt haben, was sowohl von ihm als auch von ihr anerkannt wird.

Heimtückischer Mord oder Notwehr?

Die Staatsanwältin argumentiert, dass der Angeklagte den Ehemann absichtlich in einer heimtückischen Weise attaqiert hat. Laut den Anklagepunkten handelt es sich um einen vorsätzlichen Mord gemäß § 212 I StGB, wobei der Tatbestand der Heimtücke ebenfalls in den Raum gestellt wird. Das bedeutet, dass der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt haben könnte, da der Ehemann zur Tatzeit arglos war und nicht mit einem Angriff rechnete. Diese Aspekte sind entscheidend, um die Schwere der Vorwürfe zu bestimmen, wie iurastudent.de erläutert.

Die Verteidigung des Angeklagten hingegen führt an, dass er nur eine Auseinandersetzung gesucht habe und nicht vorhatte, den Ehemann zu töten. Diese Argumentation deutet auf eine mögliche Notwehrsituation hin, die allerdings von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird. Laut der Verteidigung soll der Getötete das Messer gehalten haben, als die Konfrontation eskalierte.

Ein Prozess mit weitreichenden Folgen

Der Tattag war drama pur: Die Ehefrau hörte Schreie und rannte auf die Straße, musste sich jedoch verletzen, als sie versuchte, dazwischenzugehen. Der Angeklagte gibt an, sich an die Einzelheiten des Geschehens nicht zu erinnern und pocht darauf, dass die Situation ihn überrollt habe.

Der Prozess hat bereits mit prallen Argumenten begonnen, und die Öffentlichkeit zeigt reges Interesse. Zehn weitere Verhandlungstage sind angesetzt, mit einem Urteil, das am 1. August 2025 erwartet wird. Hierbei wird unter anderem geprüft, inwieweit der Angeklagte die Tatbegehung bewusst geplant hat oder ob es sich um eine entschuldbare Handlung handelt, wie jurcase.com erläutert. Dies könnte auch Fragen zur Rechtswidrigkeit und zu möglichen Rechtfertigungsgründen aufwerfen.

Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten haben und wird mit Spannung beobachtet. Ob der Angeklagte sich tatsächlich wegen Mordes strafbar gemacht hat, bleibt abzuwarten.

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OrtSchwabach, Deutschland
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