Schock-Nacht in Falkenberg: Auto-Unfall verletzt Kind leicht!

Schock-Nacht in Falkenberg: Auto-Unfall verletzt Kind leicht!
Falkenberg, Deutschland - Bei einem Verkehrsunfall nahe Falkenberg im Landkreis Rottal-Inn kam es am Mittwochabend, dem 12. Juni 2025, zu einer Verletzung eines Kindes. Gegen 22.25 Uhr fuhr ein 35-jähriger Autofahrer aus Bad Birnbach auf der Kreisstraße PAN 20 in Richtung Linden und übersah dabei ein nicht richtig am Fahrbahnrand abgestelltes Auto, das einer 50-jährigen Frau aus Falkenberg gehörte. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau mit ihren Kindern außerhalb ihres Fahrzeugs.
Der Zusammenstoß war heftig genug, dass das abgestellte Auto mehrere Meter nach vorne geschoben wurde. Ein der beiden Buben, die sich in der Nähe befanden, wurde durch den Aufprall leicht verletzt und kam zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus. Der materielle Schaden beläuft sich auf etwa 50.000 Euro, da an beiden Fahrzeugen wirtschaftlicher Totalschaden entstand. Um die Unfallstelle wurde ein Abschleppdienst organisiert, während die Feuerwehr Falkenberg den Verkehr umleitete und die Einsatzkräfte der Polizei sowie den Rettungsdienst unterstützte.
Rechtliche Folgen und Fahrlässigkeit
Die rechtlichen Konsequenzen dieses Vorfalls sind erheblich. Gegen den Autofahrer aus Bad Birnbach sowie die Falkenbergerin wurden Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Laut Informationen von Bussgeldkatalog.org kann fahrlässige Körperverletzung, wie sie in diesem Fall vorliegt, auch bei solchen Auffahrunfällen eintreten. Der betroffene Unfallverursacher könnte mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen, sollte sich herausstellen, dass er die erforderliche Sorgfaltspflicht nicht beachtet hat.
Nach dem § 229 StGB kann die Strafe bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. Bei der Feststellung der Fahrlässigkeit wird in der Regel davon ausgegangen, dass eine Körperverletzung durch unachtsames Verhalten verursacht wurde. Dies bedeutet, dass wichtige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, darunter das Vorliegen einer Körperverletzung und das Verursachen dieser durch eigenes Handeln.
Schadensersatz und Zivilrecht
Es ist festzustellen, dass die verletzten Kinder Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben könnten. In der Regel wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dafür aufkommen. Die rechtlichen Folgen können natürlich auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Insbesondere für Ersttäter liegen die typischen Strafen bei etwa 30 Tagessätzen, die sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen richten.
Bedenken sollten Autofahrer immer auch die zivilrechtlichen Aspekte im Kopf behalten: Die Suche nach einer schnellen Schadensregulierung und gegebenenfalls der Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht könnten in solchen Situationen sehr hilfreich sein. Auch ein positives Nachverhalten kann sich auf das Verfahren günstig auswirken, so die Experten von anwalt.de.
Diese Entwicklungen zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, im Straßenverkehr stets aufmerksam zu sein. Ein Moment der Unachtsamkeit kann nicht nur zu schweren Konsequenzen für alle Beteiligten führen, sondern auch zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen.
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Ort | Falkenberg, Deutschland |
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