Zoll entdeckt Goldschmuck im Wert von 12.600 Euro auf der A3!

Zoll entdeckt Goldschmuck im Wert von 12.600 Euro auf der A3!
In einem kürzlichen Vorfall auf der A3 bei Altdorf bei Nürnberg hat der Zoll während einer Routinekontrolle zwei Reisende aus der Türkei gestoppt. Die beiden befanden sich auf dem Weg nach Belgien, als die Beamten ungewöhnliche Verdachtsmomente entdeckten. Der 29-jährige Fahrer gab an, ausschließlich 800 Euro Bargeld mitzuführen und keine anmeldepflichtigen Waren zu transportieren. Allerdings war die Beifahrerin, eine 30-Jährige, mit sage und schreibe 15 goldenen Armreifen am Unterarm unterwegs. Der Wert des Schmucks summiert sich auf über 12.600 Euro, was eindeutig die gesetzliche Meldepflicht übersteigt, wie InFranken berichtet.
Der Freibetrag für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten liegt bei lediglich 300 Euro, ein Betrag, der hier weit überschritten wurde. Die Beifahrerin, die die Armreifen angeblich geerbt hatte, konnte jedoch nicht erklären, weshalb sie eine aktuelle Rechnung auf ihren Namen vorlegen konnte. Dies weckt den Verdacht einer möglichen Steuerhinterziehung. Die Zollbeamten schätzten die fälligen Einfuhrabgaben auf knapp 2.800 Euro und stellten den Schmuck sicher. Die Reisenden durften ihre Fahrt anschließend fortsetzen, vorausgesetzt, sie zahlten eine Sicherheitsleistung.
Einfuhrbestimmungen und Meldepflicht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Import von Edelmetallen sind alles andere als einfach. Wie die Seite gold.de erklärt, gilt Gold und anderen Edelmetallen – darunter auch Schmuck – als Handelsware, und beim Grenzübertritt aus Nicht-EU-Staaten muss ab einem Wert von 10.000 Euro beim Zoll eine Anmeldung erfolgen. Das gilt nicht nur für Gold, sondern auch für andere Edelmetalle wie Silber und Platin. Der Zoll unterscheidet außerdem zwischen Barmitteln, wie beispielsweise Goldmünzen über 900 Tausendteile Goldgehalt, und gleichgestellten Zahlungsmitteln, zu denen Schmuck zählt. Auskunftspflichten bestehen lediglich auf Nachfrage bei Reisen innerhalb der EU, während außerhalb der EU strenge Regelungen gelten.
Einmal mehr wird deutlich, dass bei der Einfuhr von Edelmetallen ein gutes Händchen gefragt ist. Wer die Regelungen missachtet, riskiert nicht nur die Sicherstellung des Schmucks, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Steuerhinterziehung, wie sie in diesem Fall vermutet wird, kann zu empfindlichen Strafen führen, sogar Freiheitsstrafen sind möglich.
Wichtige Hinweise für Reisende
Die Überführung von Edelmetallen erfordert eine gründliche Vorbereitung. Am besten sollte man alle Kaufquittungen und Eigentumsnachweise im Gepäck haben, um im Falle einer Kontrolle auf der sicheren Seite zu sein. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland ist besonders darauf zu achten, dass der Freibetrag von 300 Euro nicht überschritten wird, ansonsten drohen unangenehme Überraschungen an der Grenze.