Alarm in Mühldorf: Hasenpest-Infektion durch Zeckenstich bestätigt!

Alarm in Mühldorf: Hasenpest-Infektion durch Zeckenstich bestätigt!
Mühldorf am Inn, Deutschland - Im Landkreis Mühldorf gibt es derzeit Anlass zur Sorge: Eine Person, ein minderjähriger Bewohner des östlichen Landkreises, wurde mit Tularämie, auch bekannt als Hasenpest, diagnostiziert. Die Übertragung erfolgte mutmaßlich durch einen Zeckenstich. Das bestätigt ein Bericht von Innsalzach24. Trotz der bedrohlichen Diagnose befindet sich die betroffene Person in ärztlicher Behandlung und erhält Antibiotika, wodurch eine gute Prognose besteht. Die Symptome sind bisher als grippeähnlich beschrieben worden.
Tularämie wird durch den Erreger Francisella tularensis verursacht, der extrem hochansteckend ist. Bereits eine infektiöse Dosis von etwa zehn Erregern genügt, um eine Erkrankung auszulösen. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwischen 1 und 14 Tagen, wobei es häufig zu einer Erkrankung nach 3 bis 5 Tagen kommt. Wie das Robert Koch-Institut erklärt, können sich die Symptome je nach Übertragungsweg unterscheiden. Zu den häufigsten Symptomen zählen Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schwellungen der Lymphknoten.
Übertragung und Vorbeugung
Die Übertragungsmöglichkeiten der Tularämie sind vielfältig. Neben Zeckenbissen können auch Insektenstiche, Kontakt mit infektiösem Tiermaterial oder das Verzehren von nicht ausreichend gekochtem Fleisch zur Ansteckung führen. In einigen Fällen kann auch kontaminiertes Wasser eine Gefahr darstellen. Dadurch wird besonders die ländliche Bevölkerung und Berufsgruppen wie Jäger oder Waldarbeiter gefährdet. Die AGES betont die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung und Handschuhen beim Umgang mit Wildtieren, sowie gründliches Händewaschen nach Garten- und Waldarbeiten.
Eine empfohlene Maßnahme zur Risikominderung ist auch das gründliche Durchgaren von Wildfleisch. Das gibt nicht nur Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln, sondern schützt auch vor ungewollten Infektionen. Wer sich mit entdeckten oder kranken Tieren beschäftigt, sollte zudem unbedingt vorsichtig sein: Verendete oder erkrankte Tiere dürfen nicht einfach entsorgt, sondern müssen zur Untersuchung an die zuständigen Stellen eingereicht werden, um die Verbreitung der Erreger zu verhindern.
Rückblick auf Vorfälle
Die aktuelle Erkrankung ist nicht der erste Fall im Landkreis Mühldorf. Bereits im Jahr 2024 wurde ein Erwachsener infiziert, insgesamt gab es in Bayern in den letzten Jahren nicht weniger als 71 bekannte Fälle. Experten volgen jetzt genau, wie sich die Situation weiterentwickelt. Die Meldepflicht aus dem Infektionsschutzgesetz kommt hier besonders zum Tragen: Ein Nachweis muss innerhalb von 24 Stunden dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Im Wissen um die Risiken und die Schwere der Krankheit ist es wichtig, wachsam zu bleiben und prophylaktische Maßnahmen ernst zu nehmen. Mit der richtigen Behandlung sind jedoch die Aussichten auf eine vollständige Genesung erfreulich. Dies zeigt auch der Fall des minderjährigen Patienten im Landkreis Mühldorf, der auf dem Weg der Besserung ist.
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Ort | Mühldorf am Inn, Deutschland |
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