Waldbrandgefahr im Main-Spessart: Feuerverbot in mehreren Gemeinden!

Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Main-Spessart: Feuerverbote in mehreren Gemeinden ab 25.06.2025 zur Gefahrenminderung erlassen.
Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Main-Spessart: Feuerverbote in mehreren Gemeinden ab 25.06.2025 zur Gefahrenminderung erlassen. (Symbolbild/MW)

Waldbrandgefahr im Main-Spessart: Feuerverbot in mehreren Gemeinden!

Main-Spessart, Deutschland - In Bayern, speziell im Landkreis Main-Spessart, ist die Lage ernst: Anhaltende Hitze und Trockenheit haben zu einer erhöhten Wald- und Vegetationsbrandgefahr geführt. Dies gilt insbesondere für die aktuelle Situation, die am 25. Juni 2025 prägnant ist. Aus gutem Grund haben mehrere Städte sowie Verwaltungsgemeinschaften Feuerverbote ausgesprochen, um die Bevölkerung und die Natur zu schützen. So macht es der Kreisfeuerwehrverband Main-Spessart deutlich, dass nun besondere Vorsicht geboten ist.

Zu den ersten Maßnahmen gehörte ein flächendeckendes Verbot für offenes Feuer in der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim, das seit heute in Kraft ist. Dies betrifft alle Orte innerhalb des Gebiets, darunter Hasloch, Schollbrunn und Markt Kreuzwertheim. Hier sind Ausnahmen lediglich für das Grillen im privaten Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften unter strengen Auflagen möglich. Auch die Nutzung gemeindlicher Grillplätze ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

Feuerverbote in weiteren Gemeinden

Die Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main folgt ebenfalls und hat ein absolutes Verbot für offenes Feuer, einschließlich Feuerwerke und fester Feuerstellen, erlassen. Dies betrifft unter anderem die Gemeinden Gössenheim, Gräfendorf und Karsbach. In der Stadt Lohr a. Main greift seit heute ein generelles Verbot für offenes Feuer. Egal ob Lagerfeuer oder Feuerstellen auf privaten Grundstücken, hier bleibt kein Platz für offenes Feuer. Nur Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills dürfen im privaten Sektor innerhalb geschlossener Ortschaften weiter verwendet werden. Gleichzeitig wird eindringlich vor der Risikolage in Wäldern, an Hecken sowie auf trockenen Wiesen gewarnt.

Die Stadt Marktheidenfeld hat bisher kein Feuerverbot erlassen, beobachtet jedoch die Lage kontinuierlich und appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger. Weitere Gemeinden im Landkreis könnten ebenfalls Verbote erlassen haben, jedoch liegen dazu noch keine offiziellen Informationen vor. Die Maßnahmen zielen alle darauf ab, die Bevölkerung zu schützen und Brände zu vermeiden.

Aktuelle Einschätzungen zur Waldbrandgefahr

Ein Blick auf die allgemeine Waldbrandgefahr zeigt, dass der Waldbrandgefahrenindex (WBI) durch meteorologische Faktoren bestimmt wird und in fünf Stufen eingeteilt ist – von sehr geringer bis sehr hoher Gefahr. Diese Einteilung ist entscheidend für eine einheitliche Bewertung und Warnung der Landesbehörden, wie der Deutsche Wetterdienst erläutert. Der WBI wird täglich aktualisiert, um die Bevölkerung mit den neuesten Informationen zu versorgen. Zudem informiert das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch pressemeldende Stellen über die Entwicklungen und gegebenenfalls über Alarmstufen, die je nach Wetterlage angepasst werden.

Die Verantwortung liegt nun bei jedem Einzelnen: Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an die geltenden Regelungen zu halten, damit Mensch, Tier und Natur in der Region geschützt bleiben. Bei einem Wetterumschwung infolge wechselhafter Wetterbedingungen werden die Verbote sicher angepasst. Bis dahin gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

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OrtMain-Spessart, Deutschland
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