Kulmbachs Landrat: Fehlende Millionenzuwendungen aus München enttäuschen!

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Kulmbach erhält nur 370.000 Euro an Unterstützung aus Bayern, Landrat Söllner äußert Enttäuschung über die geringe Hilfe.

Kulmbach erhält nur 370.000 Euro an Unterstützung aus Bayern, Landrat Söllner äußert Enttäuschung über die geringe Hilfe.
Kulmbach erhält nur 370.000 Euro an Unterstützung aus Bayern, Landrat Söllner äußert Enttäuschung über die geringe Hilfe.

Kulmbachs Landrat: Fehlende Millionenzuwendungen aus München enttäuschen!

Die Finanzlage der Kommunen in Oberfranken sorgt für reichlich Gesprächsstoff. Der Freistaat Bayern hat jüngst angekündigt, fast 40 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen in die Region zu schicken. Doch nicht alle Landkreise profitieren gleichermaßen. Während insgesamt 33 Städte und Gemeinden in Oberfranken mit über 32 Millionen Euro bedacht werden, geht der Landkreis Kulmbach nur mit mageren 370.000 Euro für die Gemeinde Harsdorf nach Hause. Diese Leistung fällt natürlich nicht unbemerkt zu Boden.

Landrat Klaus Peter Söllner bringt seine Enttäuschung über die unzureichende Unterstützung klar zum Ausdruck. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet unsere Region so wenig Hilfe erhält, während benachbarte Landkreise wie Bamberg und Forchheim über 7,4 Millionen Euro abstauben,“ so Söllner. Er fragt sich, warum die finanzielle Situation des Landkreises Kulmbach nicht als besorgniserregend eingestuft wird. Die Unterstützungsmaßnahmen spiegeln offenbar nicht die tatsächlichen Bedarfe wider, die die Gemeinden in Kulmbach zu bewältigen haben.

Bedarfsgerechte Zuweisungen?

Die Bedarfszuweisungen, die laut dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen nach den besonderen Aufgaben von Städten, Gemeinden und Landkreisen vergeben werden, sollen helfen, Gereichtigkeit und Solidität in der finanziellen Lage der Gemeinden zu schaffen. Rückzahlbare Überbrückungsbeihilfen sind speziell für Gemeinden mit Gewerbesteuerausfällen oder unklaren finanziellen Engpässen gedacht. Für strukturschwache Kommunen, darunter fällt auch Kulmbach, gibt es seit 2012 Stabilisierungshilfen. Diese erfordern jedoch einen Haushaltskonsolidierungskurs und sind oft mit Herausforderung verbunden.

Die Tatsache, dass im Jahr 2025 keine wesentlichen Änderungen bei den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Landkreise geplant sind, lässt die Sorgen in Kulmbach nur anwachsen. Die von Landrat Söllner erwartete Unterstützung bleibt leider aus. Fristen für die Antragseinreichung machen deutlich, dass es wichtig ist, sich rechtzeitig um finanzielle Unterstützung zu kümmern. Landkreise hatten bis zum 20. Mai 2025 Zeit, ihre Anträge einzureichen; für kreisangehörige Städte und Gemeinden war der Stichtag sogar schon der 17. April 2025.

Digitales Antragsverfahren

Ein wichtiger Hinweis für die Gemeinden: Anträge müssen mittlerweile digital eingereicht werden. Das Bayernportal erklärt die Gepflogenheiten ganz genau. Zuständig sind hierbei die Landratsämter, die dann die Anträge über die Bezirksregierung weiterleiten müssen. Es bleibt zu hoffen, dass diese bürokratischen Hürden nicht zu weiteren Verzögerungen führen.

Insgesamt ist klar: Für die Kommunen in Oberfranken gibt es noch viel zu tun, um die finanziellen Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Die Region Kulmbach, die sich nach mehr Unterstützung sehnt, kann nur hoffen, dass die kommende Sitzung des Verteilerausschusses, die für Ende Oktober 2025 angesetzt ist, die erhofften Veränderungen mit sich bringt.