Hundesteuer in Kulmbach: So melden Sie Ihren Hund richtig an!

Erfahren Sie alles zur Anmeldung von Hunden in Kulmbach, einschließlich Steuersätze, Fristen und wichtige Kontaktdaten.
Erfahren Sie alles zur Anmeldung von Hunden in Kulmbach, einschließlich Steuersätze, Fristen und wichtige Kontaktdaten. (Symbolbild/MW)

Hundesteuer in Kulmbach: So melden Sie Ihren Hund richtig an!

Kulmbach, Deutschland - Für alle Hundebesitzer in Kulmbach gibt es Neuigkeiten zur Hundesteuer: Ab dem vierten Lebensmonat muss jeder Vierbeiner angemeldet werden. Doch wie genau funktioniert das? Der erste Weg führt die Hundehalter zum Sachgebiet Steuern/Abgaben der Stadt Kulmbach. Bei Fragen erreichen Sie das Team unter der Telefonnummer 09221/940-310. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass auch bei einer Steuerbefreiung eine Anmeldung erforderlich ist. Alle relevanten Informationen sind auf der Website der Stadt unter www.kulmbach.de einsehbar, insbesondere im Bereich Stadtrecht/Hundesteuer.

Die Anmeldung kann auf mehreren Wegen erfolgen: entweder persönlich im Sachgebiet Steuern/Abgaben, im Bürgerbüro im Rathaus oder online. Vordrucke für die Anmeldung sind in diesen Ämtern erhältlich. Für die Zahlung an die Stadtkasse muss sich jeder Hundebesitzer an seine Kundennummer oder die Finanzadressnummer (FAD) erinnern. Die Bankverbindungen für die Überweisungen lauten:

  • Sparkasse Kulmbach-Kronach: IBAN: DE84 7715 0000 0000 1000 73, BIC: BYLADEM1KUB
  • VR Bank Oberfranken Mitte eG: IBAN: DE91 7719 0000 0000 0008 92, BIC: GENODEF1KU1

Besonders praktisch: Bei Kontovollmacht erfolgt der Bankeinzug automatisch. Und keine Sorge, die Hundesteuerbescheide sind auch für die folgenden Jahre gültig. Das letzte Hundemarken-Zeichen bleibt ebenfalls erhalten.

Jahressteuersätze und Regelungen

Was kostet das alles? Die Hundesteuer in Kulmbach gestaltet sich wie folgt:

Hund Jahressteuer (€)
1. Hund 40,00
2. Hund 50,00
Jeder weitere Hund 60,00
Kampfhunde der II. Kategorie 615,00 (mit Erlaubnis des Ordnungsamtes)

Es ist erwähnenswert, dass die Regelungen für Ermäßigungen und Befreiungen in Kulmbach unverändert bleiben. Diese Steuererhebung ist nicht nur eine lokale Besonderheit: In ganz Bayern entscheiden die Gemeinden individuell über ihre Hundesteuersatzungen, was zu teils recht unterschiedlichen Regelungen führen kann. Bayernportal.de stellt klar, dass die Bewertungsbescheide stets die örtlichen Satzungen berücksichtigen müssen.

In Deutschland variiert die Hundesteuer von Gemeinde zu Gemeinde. Wie hundekratie.de erläutert, liegt die Steuerhöhe meist zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für den ersten Hund – eine Erhöhung ist für Listenhunde oder weitere Hunde nicht unüblich. Interessanterweise sind in vielen Städten Blindenführhunde und andere Assistenzhunde von der Steuer befreit. Das bedeutet nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch eine Wertschätzung für die wichtige Rolle, die diese Hunde im Leben ihrer Halter spielen.

Übrigens: Wer sein neues Familienmitglied rechtzeitig anmeldet, braucht keine bösen Überraschungen zu befürchten. Der Stichtag liegt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen nach dem Einzug oder Erwerb des Hundes. Ein Versäumnis kann nämlich zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Mahngebühren oder im schlimmsten Fall sogar zur Zwangsabnahme des Vierbeiners. Deshalb: Am besten gleich alles erledigen!

Details
OrtKulmbach, Deutschland
Quellen