Vogelgrippe schlägt zu: Landkreis Fürstenfeldbruck in Alarmbereitschaft!
Im Landkreis Fürstenfeldbruck wurde das Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen. Wichtige Hygienemaßnahmen empfohlen.

Vogelgrippe schlägt zu: Landkreis Fürstenfeldbruck in Alarmbereitschaft!
Im Landkreis Fürstenfeldbruck wurden besorgniserregende Meldungen über das Auftreten des Geflügelpest-Virus laut Süddeutscher Zeitung bekannt. Nach dem Nachweis bei einer verendeten Ente am Olchinger See und einer toten Graugans am Germeringer See hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigt, dass die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) in der Region verbreitet ist. Bereits zuvor waren ähnliche Fälle in benachbarten Landkreisen aufgetreten, was die Situation zusätzlich angespannt hat.
Die betroffenen Wildvögel, die als Überträger des Virus auftreten können, sind eine Graugans und eine Stockente. Das Landratsamt appelliert an alle Geflügelhalter, die betrieblichen Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Zudem sollten sie ein waches Auge auf ihre Tiere haben und bei Auffälligkeiten umgehend einen Tierarzt aufsuchen.
Erhöhtes Risiko in Österreich
In der Vergangenheit hatten große Geflügelhaltungen, vor allem im Bezirk Amstetten (NÖ) im Herbst 2024, unter massiven Ausbrüchen zu leiden, was zur vorübergehenden Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen führte. Aktuell sind in Österreich keine Ausbrüche bei Geflügelhaltungen bekannt, doch die Behörden bleiben wachsam. Wohlgemerkt, ein Impfstoff gegen diese gefährliche Krankheit ist weder in Österreich noch in der EU verfügbar.
Präventionsmaßnahmen und Empfehlungen
Um die heimischen Bestände zu schützen, sollten Geflügelhalter einige spezielle Maßnahmen in Betracht ziehen. So ist es essenziell, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden und Biosicherheitsmaßnahmen entsprechend hochzuhalten. Dies umfasst auch die Meldung tot aufgefundener Vögel und Verdachtsfälle an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Geflügelhalter sind angehalten, jede Haltung von Geflügel (ab einem Tier) innerhalb einer Woche zu melden. Bei Ausbrüchen werden zudem strenge behördliche Maßnahmen ergriffen, die von Betriebssperren über Keulung bis hin zu speziellen Reinigungsvorschriften reichen.